Neuer Beschluss zur Aktualisierung der DMP-Richtlinie Osteoporose
Als stellungnahmeberechtigte Organisation im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß §§ 91 Absatz 5, Absatz 5a und 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V gestaltet der DVGS die Richtlinien für strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (Disease Management Programme / DMP) aktiv mit.
Der DVGS hat in diesem Rahmen bereits zu einer Vielzahl von DMP-Indikationen – darunter Koronare Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ-2, Depression, Kreuzschmerz, Osteoporose und Adipositas – maßgebliche fachliche Positionen erarbeitet und eingebracht.
Im Zuge der Aktualisierung des DMP Osteoporose – dessen entsprechender G-BA-Beschluss (Änderung der Anlage 19 zur DMP-Anforderungen-Richtlinie sowie der Anlage 20 zur Dokumentation) zum 1. Oktober 2026 in Kraft tritt – hat der DVGS seine fachlichen Empfehlungen sowie die aktuelle wissenschaftliche Evidenz für die Sport-/Bewegungstherapie direkt in den Revisionsprozess eingebracht. Grundlage hierfür ist das kontinuierliche Engagement des DVGS in der evidenzbasierten Leitlinienarbeit, wie sich unter anderem an der aktiven Mitwirkung an der einschlägigen AWMF-Leitlinie (Registernummer 183-002) zeigt. Die Anpassungen berücksichtigen auch die aktuelle S3-Leitlinie zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 50 Jahren.
Hier greifen wir wichtige Ergebnisse heraus:
- 1 Bislang können Patientinnen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Patienten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose eingeschrieben werden. Künftig gilt die niedrigere Altersgrenze auch für Männer.
- 2 Körperliches Training und Maßnahmen zur Sturzprophylaxe bleiben zentrale Bestandteile der nicht-medikamentösen Therapie.
- 3 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Stürzen oder mit erhöhtem Sturzrisiko: Hoher Anteil an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, denen eine Maßnahme zur Sturzprophylaxe empfohlen wurde
- 4 Hoher Anteil an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die regelmäßig körperliches Training betreiben,
- 5 Ärztinnen und Ärzte sollen regelmäßig zur körperlichen Aktivität motivieren – von Alltagsbewegung bis hin zu einem breiten Spektrum an Bewegungs- und Trainingsformen.
- 6 Krafttraining als wesentliches Element: Regelmäßiges Widerstandstraining (Krafttraining) ist unverzichtbar, um die Knochendichte positiv zu beeinflussen und Frakturen zu reduzieren (bei ausreichender Belastbarkeit).
- 7 Fokus auf Sturzangst und Sturzprophylaxe: Gezielte Maßnahmen zur Reduktion der Sturzangst sowie zur Förderung von Koordination, Gleichgewicht und Kraft stehen im Vordergrund.
- 8 Vielseitige Trainingsformen: Ein breites Spektrum (von Kraft-, Ausdauer- bis hin zu Gleichgewichtstraining wie Tai-Chi, Balancetraining oder Walking) senkt nachweislich die
- 9 Klare Priorisierung: Gruppenverfahren im Funktionstraining und Rehabilitationssport vor Physiotherapie im Einzelverfahren vorziehen
Das strukturierte Behandlungsprogramm für Osteoporose wurde 2020 auf den Weg gebracht und wird aktuell in 14 Regionen durch Verträge zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt. Der DVGS war in der Überarbeitung der Richtlinie beteiligt und hat die Anpassungen im Bereich Sport-/Bewegungstherapie eingebracht.
Zusatz 1 Therapeutische Angebote
Der DVGS hat auf Basis des DMP-RL Osteoporose mit der FPZ GmbH ein qualitätsgesichertes hybrides sport-/bewegungstherapeutisches Konzept speziell ausgerichtet für Erwachsene mit manifester Osteoporose entwickelt. An dem Angebot können Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Patienten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose teilnehmen; dies umfasst die Diagnosen ICD M80.0 bis M81.9. Das Programm beinhaltet Krafttraining mit gezieltem Sturzpräventionstraining in einer qualitätsgesicherten Einrichtung in Präsenz und wird ergänzt durch digitale Lernmöglichkeiten auf einer Plattform. Dieses Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) entwickelt.
Zusatz 2 Qualifikation
Für unser Handlungsfeld der Sport-/Bewegungstherapie ergibt sich eine bedeutende Änderung im Zusammenhang mit den DMP-Richtlinien zur Osteoporose. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat darüber informiert, dass der neue Beschluss DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 19 (DMP Osteoporose) und der Anlage 20 (Osteoporose – Dokumentation) zum 01. Oktober 2026 in Kraft tritt.
Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB V)
Qualitätsziele, Qualitätsindikatoren
2 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Stürzen oder mit erhöhtem Sturzrisiko: Hoher Anteil an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, denen eine Maßnahme zur Sturzprophylaxe empfohlen wurde.
3 Hoher Anteil an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die regelmäßig körperliches Training betreiben.