Leistung

Betriebliche Gesundheitsförderung

Verständnis

Grundlage: § 20b SGB V

Gesundheitsbezogene Maßnahmen im Betrieb bzw. Unternehmen zielen darauf ab, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Krankenkassen finanzieren Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Vorträge, Workshops oder Bewegungskurse sind klassiche Angebotsformate, die sowohl in Präsenz oder in digitaler Form angeboten werden können.

Anbieter werden

Die GKV hat konkrete Anforderungen an Anbieter, Kursleitende und Angebote im Handlungsfeld Bewegung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in Kapitel 6 des Leitfaden Prävention formuliert.

  • Grundsätzlich können verschiedene analoge wie digitale zielgerichtete, leitfadenkonforme Angebotsformate in diesem Tätigkeitsfeld erbracht werden.
  • Eine Überprüfung findet seitens der kooperierenden Gesundheitskasse statt, über die die Leistung angeboten wird.
  • Mit den DVGS Fortbildungslizenzen erfüllen Kursleitende die Anforderungen im Bereich der Primärprävention gemäß §20 Abs. 5 SGBV und in diesem Tätigkeitsfeld.
  • Der DVGS hat langjährige Rahmenpartnerschaften mit gesetzlichen Krankenkassen und Forschungsprojekte in diesem Tätigkeitsfeld und erbringt bundesweit analoge wie digitale Bewegungsangebote.

Dokumente

Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von Betriebliche Gesundheitsförderung.

Leitfaden Prävention

Weiterführende Links

Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für Betriebliche Gesundheitsförderung finden Sie hier.

BGF | BGF Koordinierungsstelle

Letzte Prüfung am: Dr. Rene Streber

Letzte Prüfung durch: 27.05.2026