Prävention in der stationären Pflege
Verständnis
Grundlage: § 5 SGB XIPräventive Maßnahme richten sich an pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, um die Gesundheit im biopsychosozialen Verständnis zu stärken sowie das Risiko für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu verringern. Pflegekassen können die Pflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten und die körperliche Aktivität pflegebedürftiger Menschen im Alltag zu erhöhen.
Anbieter werden
Im Leitfaden „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ des GKV-Spitzenverbandes sind Zulassungskriterien niedergelegt.
- Die Zulassung von Maßnahmen im Handlungsfeld körperliche Aktivität bzw. Bewegungsförderung erfolgt in Abstimung mit den einzelnen Pflegekassen.
- Hierfür muss ein Konzept und ein Kosten- wie Zeitplan eingereicht werden sowie die Qualifikation der durchführenden Fachkraft nachgewiesen werden.
- Mitglieder des DVGS können bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifzierte Verbandskonzepte des DVGS für eigene Maßnahmen nutzen.
- Sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben. Ihr Kontakt: angelika.baldus@dvgs.de
Qualifikationen des DVGS
Mit diesen Qualifikationen des DVGS erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für die Tätigkeit in diesem Bereich. Klicken Sie auf die jeweilige Qualifikation, um zu erfahren, welche Leistungen Sie damit noch erbringen und abrechnen können.
Dokumente
Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von GKV | Prävention in der stationären Pflege.Letzte Prüfung am: 27.05.2026
Letzte Prüfung durch: Dr. Rene Streber