Neuerungen BAR Rehasport und Funktionstraining
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) ist der zentrale Zusammenschluss aller Träger der Sozialversicherung in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe im Rehabilitationssport und im Funktionstraining ist es, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen trägerübergreifend nach den gleichen qualitativen Grundsätzen zum Wohle der Patienten durchgeführt werden. Hierzu wurden mit den Trägern sowie den Leistungserbringerverbänden im Rehabilitationssport und im Funktionstraining Rahmenvereinbarungen formuliert. Der DVGS ist seit Beginn der Erstellung der Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport und Funktionstraining maßgeblich an der Formulierung beteiligt.
Aktuelle Qualifikationsanforderungen Rehabilitationssport
Zusätzlich zu den Rahmenvereinbarungen wurden auch Qualifikationsanforderungen an die Kursleitungen für den Rehabilitationssport und in jüngerer Zeit für das Funktionstraining formuliert. Diese stehen kostenfrei als PDF aud den Seiten der BAR zur Verfügung. Weiterführende Links finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Überarbeitung der Qualifikationsanforderungen
Die BAR hat den DVGS e. V. eingeladen, an der Überarbeitung der Qualifikationsanforderungen zur Kursleitung Rehasport teilzunehmen. Bei der letzten Überarbeitung in den Jahren 2019 bis 2020 wurde der DVGS von Angelika Baldus vertreten. In der aktuellen Überarbeitung ist Dr. Rene Streber aktiv beteiligt.
Downloads
Rahmenvereinbarung Rehasport und Funktionstraining
Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/in Rehabilitationssport
Qualifikationansforderungen Funktionstraining
Autor: Janik Scheer
Datum: 20.05.2026