Aktualisierung Praxisleitfaden Bewegungstherapie der DRV Bund
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zum 07. September 2026 den Praxisleitfaden Bewegungstherapie aktualisiert. In den Personalanforderungen der Einrichtungen DRV Bund sind die Strukturvorgaben für Sport-/Bewegungstherapeuten DVGS vollumfänglich berücksichtigt. Dementsprechend können Sport-/Bewegungstherapeuten mit den DVGS Weiterbildungszertifikaten in den Einrichtungen der DRV Bund gemäß der KTL, insbesondere Kapitel A, abrechnungsfähig tätig sein.
Für Interessierte, die als Sport-/Bewegungstherapeut in einer Einrichtung der DRV Bund tätig sein möchten oder Einrichtungen, die Sporttherapeuten abrechnungsfähig beschäftigen möchten, bieten wir ein kostenfreies Anerkennungsverfahren an.
Eine für den DVGS ebenfalls wichtige Änderung ist die Ergänzung im Kapitel 11 zu den digitalen Möglichkeiten der neuen KTL 2025. „Digitale Therapieleistungen mit der KTL 2025“. Das Thema und andere Neuerungen in der bewegungsbezogenen Versorgung haben wir auch bereits in der B&G 3/26 aufgegriffen.