Gremien

Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Gemeinsamer Bundesausschuss

Verständnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und unter welchen Bedingungen diese erbracht werden.

Aufgaben:

  • Weiterentwicklung strukturierter Behandlungsprogramme
  • Bewertung medizinischer Versorgungsleistungen
  • Sicherung einer evidenzbasierten Versorgung

DVGS-Rolle:
Der DVGS ist anhörungsberechtigt beim G-BA, um die Bedeutung von Bewegung und Sporttherapie in Versorgungsrichtlinien und Disease-Management-Programmen zu stärken. Gleichzeitig ist der DVGS in mehreren Innovationsfondprojekten entweder Konsortial- oder Kooperationspartner.