Gemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Gemeinsamer Bundesausschuss
Verständnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und unter welchen Bedingungen diese erbracht werden.
Aufgaben:
- Weiterentwicklung strukturierter Behandlungsprogramme
- Bewertung medizinischer Versorgungsleistungen
- Sicherung einer evidenzbasierten Versorgung
DVGS-Rolle:
Der DVGS ist anhörungsberechtigt beim G-BA, um die Bedeutung von Bewegung und Sporttherapie in Versorgungsrichtlinien und Disease-Management-Programmen zu stärken. Gleichzeitig ist der DVGS in mehreren Innovationsfondprojekten entweder Konsortial- oder Kooperationspartner.