Ihr Qualifikationsprofil NEU

Therapeutische Weiterqualifikation
Sport-/Bewegungstherapie DVGS

Sie haben eine Ausbildung als professionelle Bewegungsfachkraft absolviert und interessieren sich jetzt für die therapeutische Weiterqualifikation zum DVGS Sport-/Bewegungstherapeuten? Dann sind Sie hier genau richtig!

Wir prüfen kostenfrei, ob Sie für die Weiterqualifikation zugelassen werden können!

Wie gehe ich vor?

Die therapeutische Weiterqualifikation setzt sich aus vier Stufen zusammen:
Stufe I: Zulassung zur Sport-/Bewegungstherapie
Stufe II: Grundlagen der Sporttherapie
Stufe III: Spezialisierung in einer von Ihnen gewählten Indikation
(Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie oder Internistische
Erkrankungen oder Psychiatrie/Psychosomatik/Sucht oder Onkologie)
Stufe IV: Praktische Tätigkeit

So geht`s

Schritt 1

Bereiten Sie Ihre Unterlagen für den Upload vor

Schritt 2

Formular für Anerkennungsantrag online ausfüllen und absenden

Schritt 3

Sie erhalten eine Mail mit einem Link und können dort Ihre Unterlagen hochladen

  • Ihr Berufsabschlusszeugnis (mehrseitig) oder
  • Ihre Master Urkunde (wenn vorhanden) und Institutsnachweis
  • Bescheinigungen von Fort-, Weiter- und Zusatzausbildungen
    (diese müssen als Teilnahmevoraussetzung einen Bewegungsfachberuf fordern. Nicht relevant sind z. B. Übungsleiterlizenzen)
  • Bescheinigung über praktische Tätigkeit
    (diese muss die Tätigkeit in einer rehabilitativen Einrichtung oder rehakomplementären Einrichtung (insbes. zugelassene Einrichtungen der DRV Bund z. B. T-RENA, I-RENA, etc.) mit einem Umfang von sechs Monaten mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden abbilden und wird i. d. R. vom Arbeitgeber ausgestellt)
    Sollte Ihnen die Bescheinigung über die praktische Tätigkeit noch nicht vorliegen, können Sie diese nachreichen.
  • Für Arbeitgeber: sollten Sie die Unterlagen für einen Mitarbeiter einreichen, benötigen wir von diesem noch eine formlose Einverständniserklärung, dass wir den Anerkennungsbescheid an Sie weiterleiten dürfen.

Hier können Sie Ihren Anerkennungsantrag stellen:

Anerkennung DVGS e.V.

Anerkennung DVGS e.V.

  • Seite 1 Persönliche Angaben
  • Vor
  • Vor
    • Seite 4
    Diese Angabe wird für die Ausstellung von DVGS Qualifikationsnachweisen benötigt.
    DVGS Mitgliedschaft

    Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Mail mit einem Link. Unter diesem Link können Sie dann Ihre Unterlagen hochladen.

    Antworten zu den wichtigsten Fragen

    Ich habe keinen Bewegungsfachberuf. Kann ich trotzdem die Weiterbildung zum Sport-/Bewegungstherapeuten absolvieren?

    Dies ist leider nicht möglich. Es sind nur Personen zugelassen, welche eine Ausbildung als professionelle Bewegungsfachkraft mit mind. dreijähriger akademischer oder entsprechender nicht akademischer Ausbildung (mit 10 ECTS körpereigener Erfahrung/Sportpraxis sowie 20 ECTS bewegungswissenschaftlicher Ausbildungsinhalte/Theorie) absolviert haben. Allerdings haben Sie die Möglichkeit einer informalen Weiterbildung; bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

    Was ist das Stufenmodell?

    Das DVGS Stufenmodell zeigt auf, aus welchen Stufen sich die Weiterqualifikation zum Sport-/Bewegungstherapeuten zusammensetzt:
    Stufe I = Prüfung der Zulassung
    Stufe II = Grundlagen der Sporttherapie
    Stufe III = Spezialisierung in einer von Ihnen gewählten Indikation
    Stufe IV = Praktische Tätigkeit

    Was ist ein Anerkennungsverfahren?

    Mit einem Anerkennungsverfahren überprüfen wir auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen, ob Sie für unsere therapeutische Weiterqualifikation zugelassen werden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Module (=Lehrgangsinhalte) anerkannt werden können und Sie diese innerhalb der Weiterqualifikation dann nicht mehr absolvieren müssen.

    Was ist ein Institutsnachweis?

    Wie kann ich die Stufe IV, Praktische Tätigkeit, nachweisen?

    Zur Erlangung der Zertifizierung Sport-/Bewegungstherapie DVGS ist der schriftliche Nachweis einer praktischen Tätigkeit vorausgesetzt.
    Dieser Nachweis kann in mehreren zeitlichen Einheiten oder in einer Zeiteinheit erworben werden. Sie muss die Tätigkeit in einer rehabilitativen Einrichtung oder rehakomplementären Einrichtung (insbes. zugelassene Einrichtungen der DRV Bund z. B. T-RENA, I-RENA, etc.) abbilden. Vorausgesetzt wird ein Umfang von sechs Monaten mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden.
    Am einfachsten lassen Sie sich Ihre Tätigkeit und die Dauer von Ihrem Arbeitgeber auf einem Briefbogen bescheinigen.

    Wie hoch sind die Kosten für die Weiterqualifikation?

    Die Kosten für die einzelnen Module der Stufen II und III können Sie auf unserer Homepage unter www.bildung.dvgs.de ersehen.
    Bitte beachten Sie aber, dass Ihnen durch ein Anerkennungsverfahren u. U. Module anerkannt werden können und Sie diese dann nicht absolvieren müssen.

    Muss ich Mitglied im DVGS werden?

    Kontaktieren Sie uns:
    anerkennungsverfahren@dvgs.de