Nutzen Sie unseren kostenfreien Anerkennungsantrag, um Ihr Qualifikationsprofil überprüfen zu lassen!
Therapeutische Weiterqualifikation
Sport-/Bewegungstherapie DVGS
Sie haben eine Ausbildung als professionelle Bewegungsfachkraft absolviert und interessieren sich jetzt für die therapeutische Weiterqualifikation zum DVGS Sport-/Bewegungstherapeuten? Dann sind Sie hier genau richtig!
Mit dem DVGS Zertifikat Sport-/Bewegungstherapie sind Sie abrechnungsfähig bei den Kostenträgern anerkannt; z. B. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) oder der DRV Bund (Deutsche Rentenversicherung Bund). Die Anerkennung trifft auch auf die von uns vergebenen Lizenzen zu.
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie für die Weiterqualifikation zugelassen werden können!
Wie gehe ich vor?
Die therapeutische Weiterqualifikation setzt sich aus vier Stufen zusammen:
Stufe I: Zulassung zur Sport-/Bewegungstherapie
Stufe II: Grundlagen der Sporttherapie
Stufe III: Spezialisierung in einer von Ihnen gewählten Indikation
(Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie oder Internistische
Erkrankungen oder Psychiatrie/Psychosomatik/Sucht oder Onkologie)
Stufe IV: Praktische Tätigkeit
Zuerst überprüfen wir in einem Anerkennungsantrag, ob Sie auf Basis Ihrer Ausbildung für die Weiterqualifikation zugelassen werden können (Stufe I).
Ist dies der Fall, wird weiterhin geprüft, ob Ihnen Module aus den Stufen II und III anerkannt werden können.
Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen im Anschluss schriftlich mitgeteilt.
So geht`s
Anerkennungsantrag – Ihre 3 Schritte
Schritt 1
Bereiten Sie Ihre Unterlagen für den Upload vor
Schritt 2
Formular für Anerkennungsantrag online ausfüllen und absenden
Schritt 3
Sie erhalten eine Mail mit einem Link und können dort Ihre Unterlagen hochladen
Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen vollständig zum Upload in Form von PDF Dateien vor:
- Ihr Berufsabschlusszeugnis (mehrseitig) oder
- Ihre Bachelor Urkunde (mehrseitig) und bei kooperierenden Fach-, Fachhoch-und Hochschulen auch den Institutsnachweis (diesen erhalten Sie auf Nachfrage im Studiensekretariat; nur wenn dieser vorliegt, können Ihnen die darauf vermerkten Inhalte anerkannt werden)
- Ihre Master Urkunde (wenn vorhanden) und Institutsnachweis
- Bescheinigungen von Fort-, Weiter- und Zusatzausbildungen
(diese müssen als Teilnahmevoraussetzung einen Bewegungsfachberuf fordern. Nicht relevant sind z. B. Übungsleiterlizenzen) - Bescheinigung über praktische Tätigkeit
(diese muss die Tätigkeit in einer rehabilitativen Einrichtung oder rehakomplementären Einrichtung (insbes. zugelassene Einrichtungen der DRV Bund z. B. T-RENA, I-RENA, etc.) mit einem Umfang von sechs Monaten mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden abbilden und wird i. d. R. vom Arbeitgeber ausgestellt)
Sollte Ihnen die Bescheinigung über die praktische Tätigkeit noch nicht vorliegen, können Sie diese nachreichen. - Für Arbeitgeber: sollten Sie die Unterlagen für einen Mitarbeiter einreichen, benötigen wir von diesem noch eine formlose Einverständniserklärung, dass wir den Anerkennungsbescheid an Sie weiterleiten dürfen.
Nur wenn Ihre Unterlagen vollständig eingereicht wurden (bis auf die Bescheinigung der praktischen Tätigkeit), können wir Ihren Anerkennungsantrag bearbeiten.
Hier können Sie Ihren Anerkennungsantrag stellen:
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Mail mit einem Link. Unter diesem Link können Sie dann Ihre Unterlagen hochladen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu den wichtigsten Fragen
Ich habe keinen Bewegungsfachberuf. Kann ich trotzdem die Weiterbildung zum Sport-/Bewegungstherapeuten absolvieren?
Dies ist leider nicht möglich. Es sind nur Personen zugelassen, welche eine Ausbildung als professionelle Bewegungsfachkraft mit mind. dreijähriger akademischer oder entsprechender nicht akademischer Ausbildung (mit 10 ECTS körpereigener Erfahrung/Sportpraxis sowie 20 ECTS bewegungswissenschaftlicher Ausbildungsinhalte/Theorie) absolviert haben. Allerdings haben Sie die Möglichkeit einer informalen Weiterbildung; bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Was ist das Stufenmodell?
Das DVGS Stufenmodell zeigt auf, aus welchen Stufen sich die Weiterqualifikation zum Sport-/Bewegungstherapeuten zusammensetzt:
Stufe I = Prüfung der Zulassung
Stufe II = Grundlagen der Sporttherapie
Stufe III = Spezialisierung in einer von Ihnen gewählten Indikation
Stufe IV = Praktische Tätigkeit
Was ist ein Anerkennungsverfahren?
Mit einem Anerkennungsverfahren überprüfen wir auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen, ob Sie für unsere therapeutische Weiterqualifikation zugelassen werden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Module (=Lehrgangsinhalte) anerkannt werden können und Sie diese innerhalb der Weiterqualifikation dann nicht mehr absolvieren müssen.
Was ist ein Institutsnachweis?
Der DVGS kooperiert mit Fach-, Fachhoch- und Hochschulen. Im Zuge dieser Kooperation können Ausbildungsinhalte für die therapeutische Weiterqualifikation anerkannt werden, wenn diese auf einem Institutsnachweis der Ausbildungsstätte bestätigt werden.
Eine Übersicht über die Kooperationspartner finden Sie hier.
Wie kann ich die Stufe IV, Praktische Tätigkeit, nachweisen?
Zur Erlangung der Zertifizierung Sport-/Bewegungstherapie DVGS ist der schriftliche Nachweis einer praktischen Tätigkeit vorausgesetzt.
Dieser Nachweis kann in mehreren zeitlichen Einheiten oder in einer Zeiteinheit erworben werden. Sie muss die Tätigkeit in einer rehabilitativen Einrichtung oder rehakomplementären Einrichtung (insbes. zugelassene Einrichtungen der DRV Bund z. B. T-RENA, I-RENA, etc.) abbilden. Vorausgesetzt wird ein Umfang von sechs Monaten mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden.
Am einfachsten lassen Sie sich Ihre Tätigkeit und die Dauer von Ihrem Arbeitgeber auf einem Briefbogen bescheinigen.
Wie hoch sind die Kosten für die Weiterqualifikation?
Die Kosten für die einzelnen Module der Stufen II und III können Sie auf unserer Homepage unter www.bildung.dvgs.de ersehen.
Bitte beachten Sie aber, dass Ihnen durch ein Anerkennungsverfahren u. U. Module anerkannt werden können und Sie diese dann nicht absolvieren müssen.
Muss ich Mitglied im DVGS werden?
Warum es sinnvoll und wichtig ist, Mitglied im Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) zu sein? Weil ein ständig wachsender und sich verändernder Gesundheitsmarkt eine Herausforderung auch für Sport- und Bewegungstherapeuten darstellt, der der Einzelne kaum gewachsen ist. Gemeinsam können wir uns für positiven Wandel einsetzen und bewusst Zukunft gestalten.
Durch eine Mitgliedschaft sichern Sie sich eine ganze Reihe von Vorteilen: kostenfreie Service-Angebote und individualisierte Beratung, vergünstigte Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, kostenfreier Zugriff auf Präventionskonzepte (für die ZPP) und auf das Online-Portal „ThiemeConnect“.
Informieren Sie sich hier, welche weiteren Vorteile eine Mitgliedschaft mit sich bringt.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!