Betriebliche Gesundheitsförderung
Verständnis
Grundlage: § 20b SGB VGesundheitsbezogene Maßnahmen im Betrieb bzw. Unternehmen zielen darauf ab, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Krankenkassen finanzieren Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Vorträge, Workshops oder Bewegungskurse sind klassiche Angebotsformate, die sowohl in Präsenz, hybrider oder in digitaler Form angeboten werden können.
Anbieter werden
Die GKV hat konkrete Anforderungen an Anbieter, Kursleitende und Angebote im Handlungsfeld Bewegung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in Kapitel 6 des Leitfaden Prävention formuliert.
- Systematische Einordnung: Maßnahmen gehören meist zum Präventionsprinzip „Bewegungsförderliches Arbeiten“ im Handlungsfeld „Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“. Ziel nach § 20b SGB V ist es, durch verhaltens- und verhältnispräventive Ansätze dem Bewegungsmangel im Arbeitsalltag entgegenzuwirken.
- Vielfältige Angebotsformate: Grundsätzlich können verschiedene analoge wie digitale zielgerichtete, leitfadenkonforme Angebotsformate wie Vorträge, Seminare, Kurse, Workshops in diesem Tätigkeitsfeld erbracht werden.
- Direkte Qualitätsprüfung: Da Maßnahmen im Betrieb meist Teil eines ganzheitlichen, kassenübergreifenden oder betriebsspezifischen Prozesses sind, erfolgt die Freigabe und Überprüfung direkt über die jeweils kooperierende Krankenkasse, die das Unternehmen bei der BGF unterstützt.
- Direkter Zugang: Mit den DVGS Fortbildungslizenzen erfüllen Kursleitende die Anforderungen zur Erbringung verhaltenspräventiver Maßnahmen im Betrieb.
- Zertifizierte Verbandskonzepte: Für die eigenen bewegungsbezogenen Angebote im Betrieb können bereits zertifizierte Verbandskonzepte des DVGS genutzt werden, was das Prüfverfahren bei den Krankenkassen erheblich erleichtert und beschleunigt. Eine Übersicht finden Sie hier.
Sie haben die entsprechende Qualifikation und möchten als Anbieter im Betrieb beginnen? Sprechen Sie uns an: rene.streber@dvgs.de
Qualifikationen des DVGS
Diese DVGS-Qualifikationen erfüllen die offiziellen Anforderungen der GKV für die Tätigkeit in diesem Bereich. Klicken Sie auf die Qualifikation, um zu erfahren, welche Leistungen Sie damit noch erbringen und abrechnen können.
Dokumente
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Letzte Prüfung durch: Dr. Rene Streber