Betriebliche Gesundheitsförderung
Verständnis
Grundlage: § 20b SGB VGesundheitsbezogene Maßnahmen im Betrieb bzw. Unternehmen zielen darauf ab, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Krankenkassen finanzieren Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Vorträge, Workshops oder Bewegungskurse sind klassiche Angebotsformate, die sowohl in Präsenz oder in digitaler Form angeboten werden können.
Qualifikationen des DVGS
Diese DVGS-Qualifikationen erfüllen die offiziellen Anforderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Tätigkeit in diesem Bereich. Klicken Sie auf die Qualifikation, um zu erfahren, welche therapeutischen Leistungen Sie damit noch erbringen und abrechnen können.
Anbieter werden
Die GKV hat konkrete Anforderungen an Anbieter, Kursleitende und Angebote im Handlungsfeld Bewegung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung in Kapitel 6 des Leitfaden Prävention formuliert.
- Grundsätzlich können verschiedene analoge wie digitale zielgerichtete, leitfadenkonforme Angebotsformate in diesem Tätigkeitsfeld erbracht werden.
- Eine Überprüfung findet seitens der kooperierenden Gesundheitskasse statt, über die die Leistung angeboten wird.
- Mit den DVGS Fortbildungslizenzen erfüllen Kursleitende die Anforderungen im Bereich der Primärprävention gemäß §20 Abs. 5 SGBV und in diesem Tätigkeitsfeld.
- Der DVGS hat langjährige Rahmenpartnerschaften mit gesetzlichen Krankenkassen und Forschungsprojekte in diesem Tätigkeitsfeld und erbringt bundesweit analoge wie digitale Bewegungsangebote.
Dokumente
Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von Betriebliche Gesundheitsförderung.Weiterführende Links
Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für Betriebliche Gesundheitsförderung finden Sie hier.Letzte Prüfung am: Dr. Rene Streber
Letzte Prüfung durch: 27.05.2026