Zugelassen sind seit Neuestem auch „Sport-/Bewegungstherapeuten DVGS Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ sowie DVGS Lizenzträger „Sporttherapie bei Osteoporose“
Der DVGS e. V. ist langjähriger Rahmenpartner für Anbieter zur Durchführung des Rehabilitationssports gem. BAR.
Mit der Übersicht zu den Anbieterqualifikationen zur Durchführung des Rehabilitationssports vom 01.01.2022 sind DVGS-Sporttherapeuten mit indikationsspezifischen Zertifikaten und Lizenzen des DVGS für die Durchführung des Rehabilitationssports anerkannt.
Mit Wirkung zum 01.08.2024 hat die BAR die Anbieterqualifikationen für die Durchführung des Funktionstrainings angepasst und erweitert. Diese Qualifikationsanforderungen für Funktionstrainingsgruppenleitungen werden ab dem 01.08.2025 angewendet und sind dann verpflichtend:

Mit dieser Novellierung sind nun auch Zertifikatsträger der Weiterbildung „Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie“ sowie Lizenzträger der Fortbildung „Sport-/Bewegungstherapie bei Osteoporose“ zur Durchführung des Funktionstrainings durch die BAR zugelassen.
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass Bewegungsfachkräfte verpflichtend eine zusätzliche Information („Zusatzausbildung“) unter Vorgabe der BAR absolvieren müssen, welche 15 LE bzw. 30 LE umfassen.
Sport-/Bewegungstherapeuten DVGS mit Zertifikat Orthopädie/Rheumatologie/ Traumatologie oder Lizenz Osteoporose benötigen lediglich 15 LE dieser Zusatzausbildung.
Aufbau
Der DVGS bietet gemäß der o.g. Qualifikationsanforderungen einen Basis-Lehrgang mit 15 LE zur Leitung von Funktionstrainingsgruppen an. Dieser umfasst 2 Teile:
Online-Vorlesung 9 LE: Struktur und Organisation, Allgemeine Grundlagen, Biologische Grundlagen, Medizinische Grundlagen, Trainingswissenschaftliche Grundlagen, Sportpädagogik und Pädagogik, verhaltenswissenschaftliche und psychosoziale Grundlagen
Praxisteil 6 LE: Trocken- und Wassergymnastik: Aufbau, Struktur, Ziele, Inhalte Methoden. Rolle der Gruppenleitung
Der Praxisteil mit 6 LE ist im DVGS-Fortbildungsangebot angeschlossen an eine grundlegende praxisorientierte Fortbildung zur Erlangung der Lizenzen „Osteoporose“ und „Sturzprävention“.
Bewegungsfachkräfte, die gemäß BAR 30 Lerneinheiten zur Durchführung des Funktionstrainings nachweisen müssen, bzw. Sport-/Bewegungstherapeuten DVGS können nun folgende Lehrgangskombinationen auswählen und belegen:
Lehrgangskombinationen
DVGS Lizenz Osteoporose, 0,5 ECTS | Online-Vorlesung Funktionstraining, 9 LE | Praxis Teil Funktionstraining, 6 LE | DVGS Lizenz Sturzprävention, 1,5 ECTS | |
03./04.04.2025 | jederzeit | 04.04.2025 | 05./06.04.2025 | |
Nachweis 15 LE Funktionstraining Berechtigt zur Durchführung Funktionstraining | X | X | ||
Nachweis 30 LE Funktionstraining und Lizenzerhalt Osteoporose Berechtigt zur Durchführung des Funktionstrainings, Durchführung des Rehabilitationssports in der Indikation Osteoporose sowie zur Durchführung des Selektivvertrages FPZ/DVGS Osteoporose (mit Zulassung von DMP-Patienten Osteoporose) | X | X | X | |
Nachweis 30 LE Funktionstraining und Lizenzerhalt Osteoporose und Sturzprävention Berechtigt zur Durchführung des Funktionstrainings, Durchführung des Rehabilitationssports in der Indikation Osteoporose sowie zur Durchführung des Selektivvertrages FPZ/DVGS Osteoporose (mit Zulassung von DMP-Patienten Osteoporose) sowie zur Durchführung des ZPP-zertifizierten Verbandskonzeptes Sturzprävention. | X | X | X | X |
Nach Absolvierung des Lehrganges „Funktionstraining“ erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche auf vier Jahre befristet ist und innerhalb dieses Zeitraumes mit einer fachbezogenen Fortbildung im Umfang von mind. 10 LE refresht werden muss.
Lehrgänge und Termine
- Lizenz Osteoporose - IIWOSP25/1 - 3. April 2025 - 4. April 2025 - 8:30 - 13:30
- Online-Vorlesung Funktionstraining - SLFTO25 - 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2025 - 0:00 - 23:45
- Funktionstraining - SLFTP25/1 - 4. April 2025 - 14:30 - 19:00
- Lizenz Sturzprävention gem. BIS - IIWSTP25/1 - 5. April 2025 - 6. April 2025 - 9:00 - 15:30
Ihre nächsten Schritte…
Bitte stellen Sie vor der Buchung von Lehrgängen einen formlosen Einzelanerkennungsantrag in der DVGS Geschäftsstelle, in welchem auf Basis der von Ihnen eingereichten oder uns bereits vorliegenden Unterlagen geprüft wird, ob Sie an den von Ihnen gewählten Lehrgängen teilnehmen können. Bitte nutzen Sie dazu unsere Checkliste.
Nachdem Sie von uns eine positive Antwort auf Ihren Anerkennungsantrag erhalten haben, können Sie sich für die Lehrgänge anmelden.
Darum lohnt es sich!
Ihre Vorteile
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu den wichtigsten Fragen
Warum soll/muss ich einen Anerkennungsanstrag stellen?
Wir müssen sicherstellen, dass die durch die BAR geforderten Grundqualifikationen gegeben sind. Dies überprüfen wir mit dem Anerkennungsantrag.
Die Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte hier ein: dvgs@dvgs.de
Was für eine Bescheinigung erhalte ich?
Nach Beendigung des Lehrganges erhalten Sie die Bescheinigung „Funktionstraining“. Diese hat eine Gültigkeit von vier Jahren und muss zur Aufrechterhaltung mit 10 LE/UE refresht werden.
Findet eine Prüfung statt?
Nein. Sie erhalten nach Absolvierung aller Lehrgangsabschnitte Ihre Bescheinigung.
Wie viele Termine finden im Jahr statt?
Die Terminierung des Präsenzlehrganges richtet sich nach der Nachfrage. Hier können jederzeit Termine festgelegt werden.
Müssen die Module in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden?
Nein! Sie können die Module frei belegen, wir empfehlen jedoch mit den Online-Vorlesungen zu starten.
In welchem Zeitraum muss die Gesamtqualifikation abgeschlossen werden?
Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht. Die Gesamtqualifikation ist abgeschlossen, wenn alle Module absolviert wurden.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Kontaktieren Sie uns

Sabine Rekovsky
Ihre Ansprechpartnerin im DVGS Lehrgangswesen
Wir werden Ihre Anliegen von Montag bis Freitag beantworten.
E-Mail: sabine.rekovsky@dvgs.de
Telefon: +49 7944 94 39 420