Mitglieder und Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird regelhaft vom geschäftsführenden Vorstand jährlich einberufen. Stimmberechtigt sind …
Die Mitgliederversammlung wird regelhaft vom geschäftsführenden Vorstand jährlich einberufen. Stimmberechtigt sind …
Präsidium
Das Präsidium des Deutschen Verbands für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und ist verantwortlich für die laufenden Geschäfte. Für deren Durchführung hat er einen Hauptamtlichen Vorstand bestellt. Die Mitglieder des DVGS-Präsidiums werden alle zwei Jahre gewählt. In regelmäßigen Sitzungen tauschen sich die Präsidiumsmitglieder aus und legen die Aufgaben und strategische Schritte fest.
Vorstand
Das Präsidium des Deutschen Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) hat einen hauptamtlichen Vorstand bestellt, der die laufenden Geschäfte im Innen- und Außenverhältnis nach seinen Anweisungen und in Absprache mit ihm umsetzt. Er arbeitet eng mit dem Präsidium zusammen, ist auch zuständig für den Informationsfluss und vermittelt den Austausch zwischen den einzelnen Gremien sowie den Mitgliedern des DVGS.
Arbeitsgruppen
Die Aufgaben des Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) sind vielfältig. Zur Unterstützung bildet der Verband daher „Arbeitsgruppen”, die ihn bei Umsetzung der vielfältigen Verbandsaufgaben sowie zur Entwicklung und Qualitätssicherung seiner unterschiedlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Gesundheitssport und Sport-/Bewegungstherapie unterstützen. Jede Arbeitsgruppe wird durch einen leitende Person koordiniert, die auch als Ansprechpartner fungiert.
Die Arbeitsgruppen erhalten satzungsgemäß nach einer ca. einjährigen Funktionszeit den Status einer „Sektion“. Jede Sektion wird durch einen Leiter geführt, der ordentliches Mitglied des DVGS e.V. sein muss. Die Mitglieder der Sektion sind wie bei den Arbeitsgruppen an der spezifischen Thematik der Sektionsgruppe fachlich interessierte Personen aus den Gruppen der „ordentlichen” und „außerordentlichen Mitglieder” des DVGS.
Funktionsträger
Funktionsträger können (vom hauptamtlichen Vorstand) für spezielle Themen und Aufgaben benannt werden. Es besteht eine enge Abstimmung zwischen dem Vorstand und den Funktionsträgern. Nähere Einzelheiten sind in einer Geschäftsordnung geregelt. Insbesondere werden Funktionsträger für die Vertretung in wissenschaftlichen Gremien und in Gremien zur Erarbeitung von Leitlinien des AMWF oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt.
Wissenschaftlicher Beirat
Eine wichtige Grundlage unserer Arbeit ist die Evidenzbasierung und Qualitätssicherung. Der DVGS e.V. hat einen wissenschaftliche Beirat, der sich aus Experten verschiedener wissenschaftlicher Fachdisziplinen zusammensetzt. Der Beirat besteht aus bis zu fünf Personen. Die Aufgabe des Beirats ist es, das Präsidium und den Vorstand bei ihrer Arbeit zu unterstützen und es in berufspolitischen, finanziellen, fachlichen und wissenschaftlichen Belangen zu beraten.