Leistung, Nachsorge

Funktionstraining

Verständnis

Grundlage: § 64 SGB IX

Funktionstraining kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparats angezeigt sein.

 

Qualifikationen des DVGS

  1. Die anzuerkennenden Qualifikationsanforderungen zur Leitung von Funktionstraining sind einheitlich auf Ebene der Bundesarbeitsmeinschaft Rehabilitation e.V. (BAR) festgelegt.
  2. Mit den hier aufgeführten DVGS-Weiterbildungszertifikaten und indikationsspezifischen Fortbildungslizenzen sind Sie berechtigt, Funktionstrainingskurse zu leiten.
  3. Beachten Sie, dass gemäß den vdek-Vorgaben ab dem 01.07.2026 neue Regelungen gelten und zusätzlich zu den hier aufgeführten Zertifikaten und Lizenzen die Teilnahme an einem sog. Basis-Lehrgang Funktionstraining (15 UE) nachgewiesen werden muss.
  4. Mit den DVGS-Qualifikationen können Sie flexibel für eine oder mehrere Einrichtungen Funktionstrainingsangebote leiten.
  5. Ihre DVGS-Qualifikation wird im Rahmen der Zulassung eines Funktionstrainingsangebots überprüft und ist Voraussetzung, damit der Kurs zugelassen werden kann.

Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose

Anbieter werden

  1. Bundesweit gilt, dass Angebote und Anbieter aus Gründen der Qualitätssicherung offiziell zugelassen werden müssen.
  2. Die Zulassung und Prüfung einzelner Anbieter und Angebote erfolgt über die regional zuständigen Landes- und Mitgliedsverbände der Deutschen Rheuma-Liga e.V.
  3. Funktionstraining kann von z. B. Physiotherapiepraxen, Rehabilitationszentren, Gesundheitszentren, Krankenhäusern oder Vereinen angeboten werden.
  4. Grundlage dieser Prüfung ist die bundesweit gültige BAR Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining.
  5. Als Anbieter benötigen Sie ein Institutionskennzeichen (IK), welches Sie von der ARGE IK erhalten.
  6. Bei den zuständigen Landes- oder Mitgliedsverbänden werden die Angebote als auch die Kursleitungen geführt.
  7. Weiterführende Dokumente und Links haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.

Dokumente

Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von Funktionstraining.

BAR Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining 2022
Leitung Funktionstraining – Qualifikationsanforderungen

Weiterführende Links

Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für Funktionstraining finden Sie hier.

Funktionstraining – Versorgungslandkarte
Funktionstraining – Funktionstraining Angebote der Rheumaliga nach Landes- und Mitgliedsverband
Funktionstraining | BAR Funktionstraining anbieten – so geht’s

Letzte Prüfung am: Dr. Rene Streber

Letzte Prüfung durch: 27.05.2026