I-RENA
Verständnis
Grundlage: § 17 SGB VIDie intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA®) ist eine multimodale Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation. Diese besteht aus mehreren Therapiefeldern wie z. B. der Sport-/Bewegungstherapie, Schulungen und Psychoedukation. Diese beteiligen mehrere Berufsgruppen eines Reha-Nachsorgeteams.
IRENA® kann in Präsenz oder in digitaler Form erbracht werden. Bei der digitalen IRENA® erhalten Versicherte die therapeutischen Inhalte auf einer von der DRV zugelassenen digitalen Plattform. Das sind z.B. Übungen, Seminare, Vorträge, Schulungen, Entspannungsübungen und Ernährungsinhalte. Therapiepläne und -inhalte werden von Therapeuten individuell erstellt die Rehabilitanden im Nachsorgeverlauf betreut.
Qualifikationen des DVGS
Mit den hier aufgeführten Weiterbildungszertifikaten des DVGS erfüllen Sie die Personalanforderungen für die ambulante wie stationäre Rehabilitation der DRV und damit auch für die IRENA®.
Anbieter werden
Die DRV hat Qualitätsanforderungen an Anbieter für I-RENA Angebote in ihrem Rahmenkonzept sowie den Fachkonzepten für die analoge wie digitale I-RENA beschrieben. Weiterführende Dokumente und Links haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.
- Um IRENA® anbieten zu können, ist eine offizielle Zulassung Ihrer anbietenden Einrichtung durch einen zuständigen (regionalen) Rentenversicherungsträger notwendig.
- Dieser prüft die personellen, apparative und räumlichen Voraussetzungen entsprechend den Strukturqualitätsanforderungen für die Rehabilitation der RV.
- Anbieter können alle vom jeweiligen RV-Träger zugelassenen (ganztägig ambulanten und stationären) Reha-Einrichtungen mit einem Vertrag nach § 38 SGB IX sein, sofern sie die Nachsorge-Indikation auch als Reha-Indikation behandeln können.
- Ebenso können als gleichwertig Einrichtungen in Anspruch genommen werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zugelassen worden sind.
- Unter bestimmten Voraussetzungen – wenn es vorrangig um indikationsübergreifende therapeutische Inhalte geht und der Reha-Arzt zustimmt – kann auch eine zugelassene Reha-Einrichtung mit einer abweichenden Hauptindikation genutzt werden.
- Ist die Zulassung durch den regionalen Träger erfolgt, gilt sie automatisch auch bundesweit. Eine Übersicht über alle bereits zugelassenen Standorte und aktiven IRENA®-Leistungsanbieter stellt die DRV in der Nachsorgedatenbank zur Verfügung.
Dokumente
Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von DRV | Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (I-RENA).Weiterführende Links
Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für DRV | Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (I-RENA) finden Sie hier.Letzte Prüfung am: Dr. Rene Streber
Letzte Prüfung durch: 27.05.2026