Medizinische Rehabilitation DGUV
Verständnis
Grundlage: § 33 SGB VIIDie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein zentraler Rehabilitationsträger.
Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln Gesundheitsschäden zu beseitigen und die Betroffenen wieder in das Arbeitsleben und die Gesellschaft einzubringen. Das übergeordnete Leitprinzip lautet „Rehabilitation vor Rente“.
Innerhalb der Rehabilitation DGUV stellen sport-/bewegungstherapeutische Leistungen einen wesentlichen Anteil des gesamten therapeutischen Angebots dar. Diese Leistungen werden in einem interdisziplinären Team erbracht und können wie folgt unterschieden werden:
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP): Eine intensivierte, ambulante Form der Rehabilitation, bei der die medizinische Trainingstherapie (MTT) einen tragenden Kernbestandteil der Versorgung darstellt.
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW): Eine stationäre Rehabilitation, die sich direkt an die Akutphase im Krankenhaus anschließt und stark durch aktive Sport-/Bewegungstherapie geprägt.
- ABMR (Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation): Die höchste und spezifischste Stufe, bei der reale Arbeitsplatzanforderungen direkt in die Reha integriert werden.
Anbieter werden
Die UV-Träger haben für die medizinische Rehabilitation klare Anforderungen an die Einrichtungen und die personellen Voraussetzungen definiert. Weiterführende Infos finden Sie im Bereich Dokumente.
- Um Leistungen wie die EAP, BGSW oder ABMR anbieten und abrechnen zu können, ist jeweils eine offizielle Zulassung Ihrer Einrichtung durch den jeweiligen Landesverband der DGUV notwendig.
- Dieser prüft die personellen, apparativen und räumlichen Voraussetzungen entsprechend der derzeitig gültigen Qualitätsvorgaben der Unfallversicherung.
- Über die fachspezifischen DVGS-Weiterbildungszertifikate wird dabei der Nachweis erbracht, dass die Anforderungen an die Anbieterqualifikation erfüllt.
- Das DVGS-Weiterbildungszertifikat O/R/T inkludiert die Medizinische Trainingstherapie (MTT). Dieses ist in der Qualifikationsanforderungen der DGUV aufgenommen.
- Die Antragsformulare und die genauen Anforderungen können Sie vorab auf der offiziellen Website der DGUV herunterladen (siehe Dokumente weiter unten).
- Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie den Zulassungsbescheid als Einrichtung und werden in das offizielle Verzeichnis der Leistungserbringer aufgenommen.
Qualifikationen des DVGS
Um die Anbieterqualifikation für Sport-/Bewegungstherapeuten für die jeweiligen Angebote zu erfüllen, sind zwei Optionen zu unterscheiden:
- drei bis fünfjährige akademische Ausbildung im Bereich Sportwissenschaft/Bewegungswissenschaft (Diplom, Bachelor, Master, Magister) mit Fachrichtung/Studienschwerpunkt „Rehabilitation“ und Teilnahme am MTT-Kurs (mind. 100 UE) oder
- Personen mit drei bis fünfjährigem akademischen Studienabschluss (Diplom, Bachelor, Master, Magister) mit Schwerpunkt mit dem DVGS Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapie in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie (beinhaltet ca. 150 UE MTT)
Hinweis BGSW: Hier ist mindestens ein Diplom, Master oder Magister notwendig.
Klicken Sie auf die nachfolgenden Qualifikation, um zu erfahren, welche therapeutischen Leistungen Sie noch erbringen und abrechnen können.
Dokumente
Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von DGUV | Medizinische Rehabilitation.Letzte Prüfung am: 27.05.2026
Letzte Prüfung durch: Dr. Rene Streber