DVGS Aktuell, Gesundheit Aktuell

Praxisleitfaden der DRV Bund zur interdisziplinären Zusammenarbeit gültig ab 01.01.2026

Das Dezernat 8023 der DRV Bund Bereich Interdisziplinäre Zusammenarbeit hat einen neuen Leitfaden für die Praxis herausgegeben – eine Art „Ausführungshilfen“ für Rehabilitationseinrichtungen zum Katalog therapeutischer Leistungen (KTL) bzw. Reha-Therapiestandards (RTS).

Der Leitfaden richtet sich besonderes an die in der Bewegungstherapie tätigen Therapeut*innen in der medizinischen Rehabilitation und bietet u.a. einen Überblick über die gängigen Berufsqualifikationen. Zu diesen Kapiteln wirkte der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS) mit.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Kapitel A der Bewegungstherapie: die Sport-/Bewegungstherapie in Abgrenzung zu dem Kapitel B Physiotherapie. Die Bewegungstherapie aus Kapitel A und B nimmt in der Rehabilitation eine zentrale Rolle ein. Die Sporttherapie ist dabei im Fachkräftemangel, durch die Wirksamkeit der Gruppenverfahren und gesundheitsökonomisch durch die Durchführung von Großgruppen (> 3 Rehabilitanden) besondere zukunftsorientiert.

Beschreibung der Qualifikationen im bewegungstherapeutischen Team, hier:

Sporttherapeut

Die Bezeichnung Sporttherapeut*in bzw. Sport-/Bewegungstherapeut*in ist weder staatlich reglementiert noch markenrechtlich geschützt – mit Ausnahme „Sport-/Bewegungstherapeut*in DVGS.

In den personellen Anforderungen zur Strukturqualität DRV Bund finden sich folgende Stellenbezeichnungen:

-Sportlehrer*in/ – wissenschaftler*in Diplom, Master, Bachelor

-Bewegungstherapeut/Gymnastiklehrer*in

Die heterogene Ausbildungslandschaft seit Bologna (2010) führt zur Intransparenz der Studiengänge und Lehrinhalten an Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen.

Die DRV Bund hat mit Wirkung vom 01.01.2026 Mindeststandards für die medizinische Rehabilitation erstellt für die Module:

  • Grundlagen der Sportwissenschaft mind. 10 ECTS
  • Sport- und bewegungspraktische Erfahrung und deren Reflexion 10 ECTS
  • Biologisch-medizinische Grundlagen 5 ECTS
  • Pädagogik und Psychologie mit Bewegungsbezogener Gesundheitskompetenz 5 ECTS
  • Rehabilitativer indikationsimmanenter Schwerpunkt mit Pathophysiologie 5 ECTS
  • Praxiserfahrung 10 ECTS
  • MTT mind. 100 UE

Die Mindeststandards orientieren sich dabei am Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der jeweils gültigen Fassung.

Im Einzelfall können entsprechende Bewerber*innen in den Rehabilitationseinrichtungen für deren Einsatz berücksichtigt werden, sofern eine Zusatzqualifikation (Zertifikat Sport- und Bewegungstherapeut DVGS) zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegt.

Der Fachverband DVGS e.V. nimmt eine individuelle Sichtung kostenfrei vor (Anerkennungsverfahren) und bietet individuelle Lösungen mit einem modularen Qualifikationssystem an. Diese Sichtungen umfassen auch ausländische Berufsabschlüsse.

Die DRV Bund führt im neuen Praxisleitfaden auch an, wie qualifikationsbezogene Aufgaben und Verantwortungsbereiche einrichtungsintern differenziert werden können und verweist auf die Qualifikationsanforderungen laut EQR und Bewegungsförderung gem. Huber.