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Neue Anforderungen der DGUV ab 01.01.2026 – Bachelor mit therapeutischer Zusatzqualifikation DVGS werden zugelassen zur EAP

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit einem Rundschreiben am 04.11.2025 deren Einrichtungen über Neuerungen für die Beteiligung von Einrichtungen an der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) zum 01.01.2026 informiert.

Der DVGS hat bereits zehn Jahre lang auf die Problematik bei der Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung verwiesen, dass seit Bestehen der EAP nur mindestens vierjährige akademische Sport-/Bewegungswissenschaftler mit therapeutischer Zusatzqualifikation DVGS zugelassen gewesen sind. Diese Regelung war für die Leistungserbringer der EAP betriebswirtschaftlich herausfordernd.

Die EAP wird von einem interprofessionellen Team erbracht.

Dazu gehört ein/e Sportwissenschaftler/in Sportwissenschaftler mit Abschluss Diplom, Master oder Magister und neu: Bachelor. Nicht zugelassen sind nichtakademische Sport-/Gymnastiklehrer (Fachschulabschluss).

Zudem müssen Sportwissenschaftler*innen nachweisen:

-medizinisch-rehabilitative Ausrichtung der Ausbildung oder z.B. Abschluss des DVGS-Stufenmodells Sport-/Bewegungstherapie (Nachweis der Absolvierung der Stufen II, III und IV) bzw. vergleichbarer Kurs

-mind. zwei Jahre vollschichtige Berufserfahrung als Sportwissenschaftler*in in einer Rehabilitationseinrichtung mit spezieller Erfahrung im Umgang mit medizinischer Trainingstherapie; diese Tätigkeit darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen

-abgeschlossene Weiterbildung in der Medizinischen Trainingstherapie mit mind. 100 UE (soweit nicht bereits im Rahmen des z.B. DVGS-Stufenmodells vermittelt).

Der DVGS dokumentiert die genannten Voraussetzungen in der Zertifizierung der Weiterbildung Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie sowie mit einem Qualifikationsnachweis „MTT“.