Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine Orientierung zu Ihren bestehenden Qualifikationen sowie möglichen nächsten Schritten, um abrechnungsfähige Leistungen anzubieten.
Ist das Anerkennungsverfahren was für mich?
Zweck des Anerkennungsverfahren
Die Tätigkeitsfelder in der bewegungsbezogenen Gesundheitsversorgung sind ebenso vielfältig wie die Ausbildungs- und Qualifikationsprofile der Bewegungsfachkräfte. Gleichzeitig stellen die verschiedenen Leistungsträger unterschiedliche Anforderungen an die Personalqualifikation. Der DVGS bildet die Schnittstelle zwischen Ausbildungsstätten, den Anforderungen der Leistungsträger sowie den Arbeitgebern im Gesundheitswesen. Mit dem Einzel-Anerkennungsverfahren bietet der DVGS eine fundierte Standortbestimmung und Potenzialanalyse für Ihren beruflichen Werdegang:
- Qualifikations-Check-Up:Wir prüfen standardisiert und transparent vorhandene Aus-, Fort- und Weiterbildungen anhand des DVGS-Modulhandbuchs Sport-/Bewegungstherapie.
- Weiterqualifikation: Sie erhalten eine individuelle Empfehlung, welche Module oder Qualifikationen für Ihren Weg zur anerkannten therapeutischen Zusatzqualifikation relevant sind und welche Fort- und Weiterbildungsangebote (bundesweit) Sie dabei unterstützen.
- Leistungsportfolio: Mit den DVGS-Fortbildungslizenzen und Weiterbildungszertifikaten erwerben Sie anerkannte Zusatzqualifikationen für vielfältige abrechnungsfähige Tätigkeiten in der Prävention, Gesundheitsförderung, ambulanten wie stationären Rehabilitation, Rehabilitationsnachsorge, ambulanten und stationären Versorgung, im Rehasport/Funktionstraining sowie in der Pflege. Wir beraten Sie gern zu den abrechnungsfähigen Leistungen mit den Fortbildungslizenzen und Weiterbildungszertifikaten des DVGS.
Als Gesundheits-, Klinik- oder Rehaeinrichtung stellen Sie qualitätsgesicherte bewegungsbezogene Gesundheitsversorgung sicher. Mit dem Anerkennungsverfahren bieten wir Ihnen eine Standortbestimmung und Potentialanalyse Ihrer Bewegungsfachkräfte für Ihr Leistungsportfolio.
- Qualifikations-Check-Up: Umschulung, Nachschulung oder Weiterqualifikation – Wir prüfen standardisiert die Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden entlang des DVGS Modulhandbuchs Sport-/Bewegungstherapie.
- Weiterqualifikation: Sie haben die Wahl. Wir zeigen konkrete Wege zur Weiterqualifikation auf und vermitteln zu Lehrgangsangeboten (bundesweit) unserer Bildungspartner.
- Leistungsportfolio: Wir beraten Sie zur Anbieterqualifikation der Leistungsträger und welche abrechnungsfähigen Leistungen mit den DVGS Fortbildungslizenzen und Weiterbildungszertifikaten in der Prävention, Gesundheitsförderung, wohnortnahen Versorgung, ambulanten wie stationären Rehabilitation, Rehabilitationsnachsorge, Rehasport/Funktionstraining oder der Pflege erbracht werden können.
Als bundesweit agierender Fachverband versteht sich der DVGS als verlässlicher Partner und direkter Ansprechpartner für Leistungsträger, auch bei Fragen zur Strukturqualität und Anbieterqualifikation. Durch die bundesweite Vernetzung mit Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung schlagen wir erfolgreich die Brücke zwischen Lehre und hoher therapeutischer Qualität in allen Versorgungsbereichen. Die Sport-/Bewegungstherapie DVGS steht als markenrechtlich geschützte, postgraduale therapeutische Zusatzqualifikation für ein bundesweit einheitliches und verlässliches Qualitätsniveau, das auf den Standards des etablierten DVGS Modulhandbuchs Sport-/Bewegungstherapie basiert.
- Starke Kooperationen: Das bundesweite Netzwerk mit Ausbildungsstätten und Bildungsträgern ermöglicht die bedarfsgerechte wie qualitätsgesicherte Qualifikation von Sport-/Bewegungstherapeuten für die Versorgungsbereiche.
- Vielseitige Tätigkeitsfelder: Therapeuten mit einer DVGS-Qualifikation sind mehrfach qualifiziert. Die Fort- und Weiterbildungszertifikate wie Qualifikationsnachweise sind fest in den einzelnen Versorgungsverträgen und Rahmenkonzepten der Leistungsträger verankert. Das reicht von der Prävention und Gesundheitsförderung, der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen, über die Akutversorgung, den Rehabilitationssport und das Funktionstraining bis hin zur ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation sowie den etablierten Programmen der Reha-Nachsorge (wie IRENA und T-RENA der Deutschen Rentenversicherung).
Seit über 40 Jahren arbeitet der DVGS bundesweit mit Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung zusammen. Diese enge Kooperation basiert auf einem klaren Leitmotiv: Partnerschaft, Professionalisierung und Qualitätssicherung. Gemeinsam ebnen wir Absolvent:innen den optimalen Weg in den Arbeitsmarkt des deutschen Gesundheitswesens.
- Passung: Die Tätigkeitsfelder sind so vielfältig wie die Qualifikationsprofile der einzelnen Ausbildungsgänge. Daher stimmen wir die Inhalte der Ausbildungsgänge regelmäßig mit den Anforderungen der Versorgungsbereiche ab. So gehen Ausbildungs- sowie Fort- und Weiterbildungsinhalte (siehe DVGS-Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie) Hand in Hand. Diese Dokumentation erfolgt in unserer eigens entwickelten Ausbildungsdatenbank.
- Weiterqualifikation: Absolventen können bedarfsorientiert und nahtlos Fort- und Weiterbildungen nutzen, um so die Anbieterqualifikation für vielfältige abrechnungsfähige Leistungen im Gesundheitswesen – von der Prävention bis zur medizinischen Rehabilitation – zu erlangen.
- Zukunftsorientierung: In unserer Partnerschaft entwickeln wir Lehrinhalte kontinuierlich und bedarfsgerecht weiter. So reagieren wir flexibel auf neue Entwicklungen in der Versorgungsrealität (z. B. Bedarf an Gruppenverfahren, Co- und Multimorbidität, Förderung der Gesundheitskompetenz oder Digitalisierung) und stellen sicher, dass Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote stets höchsten therapeutischen Ansprüchen gerecht werden.
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
So geht`s
Checkliste sichten
Zur Standortbestimmung und Klärung von Optionen zur Ihrem beruflichen Werdegang, benötigen wir spezifische Dokumente von Ihnen. Laden Sie sich diese Checkliste herunter.
Unterlagen einreichen
Senden Sie Ihre Unterlagen vollständig mit der Checkliste per E-Mail an: anerkennung@dvgs.de
Ihre Expertise im Blick
Die Prüfungskommission gleicht Ihre Qualifikationsunterlagen mit dem Stufenmodell als Qualifikationsstandard in der Sport-/Bewegungstherapie und den Anforderungen der Leistungsträger ab, um Ihre Anerkennung optimal vorzubereiten.
Status-Rückmeldung & Beratung
Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrer Zulassung zur Sport-/Bewegungstherapie und Ihrem aktuellen Anerkennungsstatus. Gemeinsam analysieren wir Potenziale und erörtern passgenaue Qualifizierungswege.
Instrumente der Qualitätssicherung und Professionalisierung
Gut zu wissen
Modulhandbuch
Das Modulhandbuch enthält die Zulassungsordnung wie Prüfungsordnung, beschreibt das Kompetenzprofil von Sport-/Bewegungstherapeuten DVGS sowie die Qualität sport-/bewegungstherapeutischer Leistungen.
Modulhandbuch ansehenWelche Qualifikationen des DVGS sind anerkannt für bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen?
Wir haben Ihnen für einzelne Leistungen und Tätigkeitsfelder eine Übersicht erstellt:
Welche Leistungen kann ich mit meinen DVGS-Qualifikationen anbieten?
Mit Ihren Qualifikationen erfüllen Sie die Anforderungen für vielfältige Tätigkeitsfelder
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit?
Die Tätigkeit muss in einer rehabilitativen Einrichtung oder rehakomplementären Einrichtung (insbes. zugelassene Einrichtungen der DRV Bund z. B. T-RENA, I-RENA, etc.) erfolgen. Vorausgesetzt wird ein Umfang von sechs Monaten mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 30 Stunden. Dieser Nachweis kann in mehreren zeitlichen Einheiten oder in einer Zeiteinheit erworben werden.
Wie kann ich die Praktische Tätigkeit nachweisen?
Zur Erlangung der Zertifizierung Sport-/Bewegungstherapie DVGS ist der schriftliche Nachweis einer praktischen Tätigkeit vorausgesetzt. Am einfachsten lassen Sie sich Ihre Tätigkeit und die Dauer inkl. der Angabe der Wochenstunden von Ihrem Arbeitgeber auf einem Briefbogen bescheinigen.
Passt mein Abschluss?
Die Anerkennung als DVGS-Sport-/Bewegungstherapeut/in setzt eine mindestens dreijährige Ausbildung im Bereich Sport- oder Bewegungswissenschaften (z. B. Bachelor/Master) oder eine vergleichbare staatlich anerkannte therapeutische Ausbildung (z. B. Physiotherapie oder Sport- und Gymnastiklehrer/in) voraus.
Zusätzlich sind gemäß DVGS-Zulassungsordnung mindestens 10 ECTS bzw. ein vergleichbarer Umfang an Sportpraxis oder körperbezogener Eigenerfahrung nachzuweisen.
Wann erhalte ich die Rückmeldung?
In der Regel erhalten Sie von uns innerhalb einer Woche eine Rückmeldung. Zu Urlaubszeiten kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Was ist ein Institutsnachweis?
Ein Institutsnachweis ist eine offizielle Bescheinigung der jeweiligen Hochschule oder Bildungseinrichtung. In diesem Dokument werden die einzelnen absolvierten Module bzw. Studieninhalte einschließlich der jeweiligen Zeiträume oder Daten aufgeführt, sodass nachvollziehbar ist, wann und in welchem Umfang die fachlichen Inhalte im Rahmen des Studiums vermittelt wurden.
Das Dokument dient als Ergänzung zur Abschlussurkunde, da aus der Urkunde zwar der erworbene Abschluss hervorgeht, jedoch nicht die einzelnen Lehr- und Studieninhalte.
Welche Kosten entstehen für mich durch das Anerkennungsverfahren?
Das Anerkennungsverfahren an sich ist kostenlos. Kosten fallen für Sie lediglich bei möglichen Fort- und Weiterbildungen an. Diese können Sie auf unserer Homepage unter www.bildung.dvgs.de ersehen. Bitte beachten Sie aber, dass Ihnen durch ein Anerkennungsverfahren u. U. Module anerkannt werden können und Sie diese dann nicht absolvieren müssen.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Kontaktieren Sie uns

Andrea Scheer
Ihre Ansprechpartnerin
Wir werden Ihre Anliegen von Montag bis Freitag beantworten.
E-Mail: anerkennung@dvgs.de
Telefon: +49 2233 965603