Mitglied werden
Wir freuen uns, Sie bald in unserem Verband begrüßen zu dürfen! Senden Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag an dvgs@dvgs.de.
Warum es sinnvoll und wichtig ist, Mitglied im DVGS zu sein?
Vorteile im Überblick
Weil ein ständig wachsender und sich verändernder Gesundheitsmarkt eine Herausforderung auch für Sport-/Bewegungstherapeuten darstellt, der der Einzelne kaum gewachsen ist. Gemeinsam können wir uns für positiven Wandel einsetzen und bewusst Zukunft gestalten. Unser Ziel ist eine weitreichende politische Akzeptanz eines körperlich aktiven Lebensstils!
Warum es sinnvoll und wichtig ist, Mitglied im DVGS zu sein?
Vorteile im Detail
Versorgung & Forschung
Als Fachverband sind wir dafür verantwortlich, die Interessen unserer Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Damit uns dies gelingt setzen wir uns dafür ein, dass die evidenzbasierte und epidemiologische Forschung und Lehre zum gesundheitlichen Nutzen sowie der Implementation und Dissemination von gesundheitsförderlicher körperlicher Aktivität intensiviert wird.
Beratung und Service
Als Mitglied begleiten wir Sie auf Ihrem beruflichen Werdegang kontinuierlich und stehen Ihnen jederzeit zur Seite, damit Sie Ihre Ziele erreichen.
Qualifikation
Der DVGS ist seit 1983 Bildungsträger im Gesundheitswesen und steht für die Qualitätssicherung und Professionalisierung, um eine hohe Qualität in der bewegungsbezogenen Versorgung zu sichern.
Netzwerk – Engagieren Sie sich!
Werden Sie Teil unseres Netzwerks und gestalten Sie mit uns die Zukunft des Gesundheitswesens – damit Bewegungsförderung und Sport-/Bewegungstherapie noch mehr Menschen erreichen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu den wichtigsten Fragen
Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?
Die Satzung des DVGS sieht ordentliche Mitglieder wie außerordentliche Mitglieder vor. In welche Kategorie Sie fallen, können Sie im Aufnahmeantrag nachlesen.
Wie viel kostet mich die Mitgliedschaft?
Die Beitragsgebührenhöhe richtet sich nach ihrer Form der Mitgliedschaft und bezieht sich jeweils auf ein Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12. des Jahres. Den entsprechenden Beitrag, können Sie dem Aufnahmeantrag entnehmen.
Kann ich auch als Rehabilitationszentrum, Gesundheitseinrichtung, Physiopraxis oder Verein Mitglied werden?
Ja, Sie können auch als Verein oder kommerzielle Einrichtung bei uns Mitglied werden. Weitere Informationen finden Sie im Aufnahmeantrag.
Zahle ich den Gesamtbetrag für das ganze Jahr, auch wenn ich erst im Laufe des Jahres Mitglied werden?
Nein, Sie zahlen selbstverständlich nur den anteiligen Betrag für das laufende Jahr.
Erhalte ich eine Mitgliedsbescheinigung?
Ja, nach erfolgreicher Aufnahme senden wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung zu. Diese kann beispielsweise für steuerliche Zwecke verwendet werden.
Gibt es eine Probezeit oder Schnuppermitgliedschaft?
Nein, das direkt nicht. Wir bieten verschiedene Formen der Mitgliedschaft an. Bitte sprechen Sie uns einfach an, um die passendste Form der Mitgliedschaft und für Sie passende Gründe für eine Mitgliedschaft zu finden.
Wie lang läuft eine Mitgliedschaft?
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens 2 Jahre. Sie kann satzungsgemäß mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres (31.12. eines jeden Jahres) beendet werden. Die Kündigung muss satzungsgemäß schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kündigung ist letztmalig möglich zum jeweils 30.9. des laufenden Jahres.
Kann ich meine Art der Mitgliedschaft ändern und weiterhin als Förderer aktiv den DVGS unterstützen?
Ja natürlich. Es braucht eine starke Gemeinschaft, um das Thema der qualitätsgesicherten Bewegungsangebote im Gesundheitswesen zu verankern. Eine Fördermitgliedschaft stellt einen wichtigen Beitrag dar.
Gibt es eine Familien- oder Gruppenmitgliedschaft?
Ja, wir bieten vergünstigte Konditionen für Familien an. Wenn mehr als ein vollzahlendes Familienmitglied dem DVGS beitritt, zahlt das 1. Familienmitglied 130,- Euro pro Jahr, jedes weitere 70,- Euro pro Jahr. Bitte kontaktieren Sie hierzu.
Erhalten ich eine Spendenquittung für meinen Mitgliedbseitrag?
Ja wir stellen Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung aus. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Jedes Mitglied erhält von uns nach Ablauf des Geschäftsjahres unaufgefordert die entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei den Finanzbehörden.
Wie werde ich über Aktivitäten des Verbands informiert?
Wir informieren Sie regelmäßig über unsere verschiedenen Kanäle zu unseren Aktivitäten. Dazu zählen unsere Website, unser Newsletter, unsere Social-Media-Kanäle und unsere Fachzeitschrift B&G.
Wie erhalte ich die verbandseigene Fachzeitschrift?
Der Bezug unserer Verbandszeitschrift ist für jedes Mitglied obligatorisch. Die Zeitschriftengebühr beträgt 33,50 Euro inkl. MwSt. und kann als Fachliteratur steuerlich geltend gemacht werden. Hier finden Sie eine Übersicht der diesjährigen Ausgaben der B&G.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied verpflichten Sie sich, die Satzung des Verbands anzuerkennen und die Beiträge fristgerecht zu entrichten. Darüber hinaus freuen wir uns über aktive Mitarbeit, diese ist aber freiwillig.
Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen?
In begründeten Fällen kann die Mitgliedschaft auf Antrag ruhend gestellt werden. Sprechen Sie uns einfach an.
An wen wende ich mich, wenn sich meine Adresse oder andere persönliche Informationen ändern?
Bitte teilen Sie Änderungen von Wohnsitz, Telefon- und Bankverbindung sowie der Wegfall der Voraussetzungen für die Beitragsermäßigung der Geschäftsstelle umgehend schriftlich mit. Das geht ganz einfach per E-Mail an: martina.weitz@dvgs.de
Wo kann ich die Satzung einsehen?
Die Satzung des Vereins kann vor Einsenden des Aufnahmeantrags in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Satzung wird mit Erteilung der Aufnahmebestätigung versandt. Sie können sie aber auch hier einsehen.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
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