Verband und seine Aufgaben

Wir machen uns stark für die Sport-/Bewegungstherapie und den Gesundheitssport.

Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) ist ein Fachverband. Satzungen regeln juristisch z. B. den Zweck, die Mitgliedschaft und andere juristische Aspekte eines eingetragenen Vereins. Die Satzung des DVGS wurde am 8. Juni 1983 beschlossen und in den Jahren 1992, 1993, 1995, 1998, 2004, 2012 sowie 2017 – 2020, 2023 an aktuelle Gegebenheiten angepasst.

In unserem Leitbild sind die Grundsätze unserer Arbeit festgelegt.Der DVGS steht für die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Bewegung. Als Fachverband qualifiziert er Bewegungsfachkräfte und vertritt deren Interessen engagiert in Öffentlichkeit und Gesundheitspolitik.

Er fördert Wissenschaft und Forschung und sorgt für die konsequente Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis. Dazu konzipiert er qualitätsgesicherte Programme für die Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation und stellt sie Bildungsstätten, Leistungsträgern, Leistungserbringern oder politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.

Wir legen Wert auf einen wertschätzenden und partnerschaftlichen Umgang miteinander. Unser Handeln ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Anerkennung, Fairness und offener Kommunikation sowie Freude an unserer Arbeit.

Wir erreichen unsere Ziele gemeinsam und beziehen unsere Stärke aus der konstruktiven respektvollen Zusammenarbeit von Präsidium, Hauptamtlichem Vorstand, Geschäftsführung, Wissenschaftlichem Beirat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Darüber hinaus befürworten wir ein interdisziplinäres Vorgehen, z.B. in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, Verbänden, Institutionen und Organisationen.
Wir verfolgen einen biopsychosozialen Ansatz, d.h. wir nehmen den Menschen in seiner Gesamtheit aus Körper, Seele und Geist ernst und fördern und unterstützen zudem das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln.

Das Gesundheitssystem in Deutschland gilt weltweit als effektiv und leistungsfähig. Allerdings werden die gesundheitlichen Potentiale von körperlicher Aktivität hierzulande bislang nicht ausreichend genutzt. Das ist umso erstaunlicher, da körperliche Inaktivität von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als größtes „Public Health Problem“ des 21. Jahrhunderts bezeichnet wird. Der DVGS hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, das Thema körperliche Aktivität und Bewegung in Deutschland im Bewusstsein von Öffentlichkeit und Politik fest zu verankern.

  • Als engagierter Fachverband treten wir ein für die besonderen fachlichen, rechtlichen und politischen Interessen von Bewegungsfachkräften in der Öffentlichkeit, im Gesundheitswesen und auf politischer Ebene – sowohl national als auch international.
  • Ein Schwerpunkt ist hierbei die Erarbeitung von Qualitätskriterien, insbesondere die Qualifizierung von Bewegungsfachkräften.
  • Der DVGS ist im Rahmen des Präventionsgesetzes Mitglied des Präventionsforums als beratendes Gremium der Nationalen Präventionskonferenz. Außerdem vertritt er als Mitglied u.a. die Interessen der Sport-/BewegungstherapeutInnen in der AG „Bewegungsförderung im Alltag“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und ist anhörungsberechtigt im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Aktualisierung der Richtlinien für Ärzte bei der Patientenschulung von chronisch Erkrankten.
  • Wir unterstützen die qualitätsgesicherte Umsetzung von Maßnahmen in Hinblick auf körperliche Aktivität in Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration und Rehabilitation. Die Versorgungskonzepte des DVGS umfassen dabei die Primär,- Sekundär- aber auch Tertiärprävention.
  • Konkret unterstützen wir unsere Partner bei der Planung, Implementierung, Durchführung und Evaluation von Bewegungsprogrammen. Die Programme erfordern einen sektorenübergreifenden Ansatz, bei dem der Mensch jeweils in seiner Lebensspanne und seiner aktuellen Lebenswelt, aber auch die politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dabei reicht das Spektrum von der Förderung individueller, ressourcenorientierter und naturbezogener Bewegung bis hin zur komplexen Umsetzung sport-/bewegungstherapeutischer Verfahren.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die evidenzbasierte und epidemiologische Forschung und Lehre zum gesundheitlichen Nutzen von körperlicher Aktivität intensiviert wird.
  • Ein wichtiger Baustein unserer Arbeit ist auch die Forderung nach und Förderung von interdisziplinärer und interprofessioneller Entwicklung und Abstimmung sowie der Kommunikation von nationalen Leitlinien zu körperlicher Aktivität und Gesundheit.
  • Dazu gehört, dass wir eine weitreichende politische Akzeptanz eines körperlich aktiven Lebensstils fordern und uns dafür engagieren.
  • Wir befürworten grundsätzlich ein interdisziplinäres Vorgehen, z.B. in Zusammenarbeit mit MedizinerInnen, Ernährungsfachleuten oder PsychologInnen und suchen daher gezielt Kooperationspartner aus anderen Gesundheitsbereichen.
  • Da eine regelmäßige und vor allem seriöse Informationspolitik rund um die Sport-/Bewegungstherapie sowie den Gesundheitssport und unseren Berufsstand essentiell ist, sind wir regelmäßig in den Medien vertreten, informieren über Hintergründe, Erfolge, neue Wege und Entwicklungen und stellen uns aktuellen berufspolitischen Fragen.
  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sind auch im Kontext der Sport-/ Bewegungstherapie relevant. Daher unterstützt der DVGS Maßnahmen zur Förderung körperlicher Aktivität, die diesem Anspruch gerecht werden.

Interessenskonflikte

Zur Weiterentwicklung des Fachs und neuer wie verbesserte Konzepte der bewegungsbezogenen Versorgung streben wir eine Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zusammen. Das sind Fachgesellschaften, wissenschaftliche Gremien und Institutionen, Leistungserbinger, Leistungsträger, Bildungsträgern und viele weitere zusammen. Das birgt das Risiko von Interessenkonflikten bzw. Bedarf einer Interessenserklärung. Die DVGS möchte einen offenen und strukturierten Umgang mit diesen potenziellen Interessenkonflikten anstoßen und die aktuelle Praxis in der DVGS darstellen.

Erklärung für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat

Die DGVS unterstützt die gemeinsame Erklärung für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat der Bundesärztekammer. So wie mehr als 200 weitere Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen.

Das Gesundheitswesen lebt von Vielfalt und vor allem in den Menschen, die darin arbeiten. In einer zunehmend globalisierten Welt ist die interkulturelle Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Und eine große Chance.

Menschen aus verschiedenen Ländern bringen unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Fachkenntnisse mit – das erweitert den Horizont aller Beteiligten. In der Zusammenarbeit entstehen neue Lösungsansätze, kreative Ideen und oft ein tieferes Verständnis für die Bedürfnisse der Patienten – besonders in einer vielfältigen Gesellschaft wie der unseren.

Gerade im Gesundheitswesen, wo Empathie, Kommunikation und interkulturelle Kompetenz eine zentrale Rolle spielen, bereichert ein internationales Team den gesamten Versorgungsprozess. Es stärkt nicht nur die medizinische Qualität, sondern auch das menschliche Miteinander.

Zudem begegnen viele Gesundheitssysteme einem wachsenden Fachkräftemangel. Die Einbindung internationaler Fachkräfte ist daher nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig, um die Versorgung langfristig zu sichern. Doch das allein genügt nicht: Es braucht ein Arbeitsumfeld, das offen, unterstützend und wertschätzend ist – in dem Herkunft keine Barriere, sondern ein Pluspunkt ist.

Wenn wir Vielfalt nicht nur zulassen, sondern aktiv fördern, entsteht ein Gesundheitswesen, das zukunftsfähig, menschlich und stark ist. Denn gute Gesundheit kennt keine Grenzen – genauso wenig wie gute Zusammenarbeit.

Gendergerechte Schreibweise

Die DVGS setzt sich in Gremien, Kommissionen und sonstigen Institutionen für die Gleichstellung der Geschlechter ein.

In der schriftlichen Kommunikation wird diese Gleichstellung unter anderem durch die Anwendung von genderneutralen Schreibweisen zum Ausdruck gebracht. Diese sollen dazu beitragen, möglichst alle Personen anzusprechen und zu erreichen. Ob die Genderschreibweise genutzt wird oder nicht, sollte jedem freistehen.