Leistung

Rehabilitationssport

Verständnis

Grundlage: § 64 SGB IX

Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Qualifikationen des DVGS

In den Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation e.V. (BAR) sind folgende DVGS-Weiterbildungszertifikate und indikationsspezifische Fortbildungslizenzen hinterlegt, die Sie berechtigen, Rehabilitationssportkurse zu leiten. Diese sind Voraussetzung, damit der Kurs überhaupt zugelassen werden kann. Mit Ihren Qualifikationen können Sie flexibel für eine oder mehrere Einrichtungen Rehasportangebote leiten und diese werden von alle anderen für die Zulassung berechtigten Leistungserbringerverbände anerkannt.

Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Internistische Erkrankungen
Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Onkologie
Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Psychiatrie/Psychosomatik/Sucht
Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Neurologie
DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie
DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose
DVGS Lizenz Sporttherapie | Atemwegserkrankungen
DVGS Lizenz Sporttherapie | Diabetes mellitus
DVGS Lizenz Sporttherapie | Gefäßerkrankungen
DVGS Lizenz Sporttherapie | Kardiologie

Anbieter werden

  1. Rehabilitationssport kann von z. B. Physiotherapiepraxen, Vereinen, Rehabilitationszentren, Gesundheitszentren, Krankenhäusern oder Vereinen angeboten werden.
  2. Bundesweit gilt, dass Angebote und Anbieter aus Gründen der Qualitätssicherung offiziell zugelassen werden müssen.
  3. Der DVGS ist berechtigt, bundesweit Zulassungen von Rehasportangeboten und -anbietern durchzuführen.
  4. Als Anbieter benötigen Sie ein Institutionskennzeichen (IK), welches Sie von der ARGE IK erhalten.
  5. Für Anbieter ist eine Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied beim DVGS e.V. Voraussetzung.
  6. Die Zulassung der einzelnen Rehabilitationssportangebote erfolgt auch über den DVGS.
  7. Hierbei werden alle Anforderungen und die Qualifikation der Kursleitung geprüft.
  8. Grundlage dieser Prüfung ist die bundesweit gültige BAR Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining.
  9. Mit den weiter unten aufgeführten Qualifikationen des DVGS sind die Anforderungen an die Anbieterqualifikation für Kursleitungen vollständig erfüllt.
  10. Wir begleiten Sie gern auf dem Weg zum Rehasportanbieter. Finden Sie hier Ihre Ansprechpartner.

Dokumente

Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von Rehabilitationssport.

BAR Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining 2022
Qualifikationsanforderungen Rehabilitationssport

Weiterführende Links

Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für Rehabilitationssport finden Sie hier.

Bewegungslandkarte
Rehasport – Deutscher Behindertensportverband
Rehabilitationssport Rehasport-Finder
Das Rehasportportal
Rehabilitationssport | BAR Rehasport anbieten – so geht’s

Letzte Prüfung am: Dr. Rene Streber

Letzte Prüfung durch: 27.05.2026