Leistung

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Grundlage:§ 33 SGB VII

Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

Beschreibung:

Die BGSW ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit. Sie wird von den Berufsgenossenschaften, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, angeboten. 


Qualifikationen

Mit diesen Qualifikationen werden die Anforderugnen an die Leistung Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung erfüllt.

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Dokumente

Hier stellen wir Ihnen die relevantesten Dokumente zur Verfügung.

1 – Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB VII zur Beteiligung von Rehabilitationskliniken an der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) für Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates – externer Link 2 – Handlungsanleitung zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalischen Therapie, Ergotherapie, EAP, BGSW und ABMR – externer Link

Links

Finden Sie hier relevante Links zu Hintergrundinfos oder Suchportalen.

1 – DGUV Online-Suchtportal für Standorten – externer Link
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