Fachkonzept T-RENA durch die DRV Bund zum 01.01.2026 aktualisiert
Zur Zulassung reichen in den Personalanforderungen künftig zwei Sport-/Bewegungstherapeut*innen mit therapeutischer Zusatzqualifikation aus.
Die DRV Bund hat im Oktober 2025 das Fachkonzept zur Trainingstherapeutischen Reha-Nachsorge aktualisiert.
Wichtig zur spezifischen Voraussetzung ist, dass eine Indikation für T-RENA vorliegt bei Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat und kann ungeachtet der Grunderkrankung oder der ersten Entlassungsdiagnose empfohlen werden.
Diese spezifische Voraussetzung gilt demnach auch für Patient*innen mit nicht nur orthopädischen/rheumatologischen/traumatologischen Grunderkrankungen. So können auch onkologische oder psychosomatische bzw. internistische Grunderkrankungen zur T-RENA zugelassen werden.
T-RENA sollte insbesondere dann empfohlen werden, wenn trainingstherapeutische Leistungen bereits mit Erfolg in der Rehabilitation eingesetzt wurden und bei Weiterführung des Trainings zu erwarten ist, dass sowohl die erreichten Reha-Ziele im Hinblick auf Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer und Schmerzreduktion stabilisiert werden, als auch ein gesundheitsförderndes Bewegungs- und Sportverhalten durch das regelmäßige Training aufrecht erhalten werden kann.
Personalvoraussetzungen ab dem 01.01.2026 sind für Sport-/Bewegungs- Therapeut*innen:
Es sind mindestens zwei Therapeut*innen mit folgender Qualifikation vorzuhalten:
-Sportwissenschaftler*in (Diplom, Bachelor, Master, Magister) mit Fachrichtung oder Studienschwerpunkt „Rehabilitation“ und Teilnahme am MTT-Kurs (100 UE)
-Auch anerkannt werden Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master, Magister) mit Schwerpunkt „Sport“, „Bewegung“, „Gesundheit“ sowie Sport- und Gymnastiklehrer*innen (nichtakademisch) mit der Zusatzqualifikation „Sport- und Bewegungstherapeut*in des Deutschen Verbandes für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS)“ für die Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie (beinhaltet ca. 150 UE MTT).
Der DVGS dokumentiert diese Voraussetzung durch das Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie sowie dem Qualifikationsnachweis „MTT“.