DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie
Hier finden Sie einen Überblick über abrechnungsfähige Leistungen mit dieser Anbieterqualifikation, vorliegende Verbandskonzepte des DVGS und Voraussetzungen für diese Fortbildungslizenz.
Leistungen
Mit einer gültigen DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie können Sie folgende bewegungsbezogene Leistungen im Gesundheitswesen erbringen und abrechnen.
Die Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie ist ein personalisiertes Bewegungsprogramm, das speziell auf die Bedürfnisse von Patient*innen vor, während oder nach einer Krebstherapie zugeschnitten ist. Diese Leistung basiert auf einem sogenannten Selektivvertrag.Der vorliegende Vertrag ist als besondere Versorgung nach § 140a SGB V einzuordnen.
Hierbei handelt es sich um ein hybrides Sport-/bewegungstherapeutisches Konzept. Die FPZ OnkoAktiv KrebsTherapie ist für alle geeignet, die während oder nach einer Krebserkrankung ihre Genesung aktiv unterstützen möchten. Das Programm beinhaltet Trainingseinheiten (vor allem Krafttraining) in einem qualitätsgesicherten Zentrum vor Ort und digitale Lernmöglichkeiten.
Diese Leistung basiert auf einem sogenannten Selektivvertrag. Der vorliegende Vertrag ist als besondere Versorgung nach § 140a SGB V einzuordnen. Er gilt nicht direkt bundesweit, sondern wird mit spezifischen Krankenkassen und den Leistungserbingern geschlossen. Ansprechpartner ist das Unternehmen FPZ GmbH.
Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patientenschulungen nach § 43 SGB V sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die chronisch kranke Versicherte erhalten können. Patientenschulungen sind interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Gruppenmaßnahmen zur Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. Sie sind indikationsbezogen, strukturiert und zielorientiert, vermitteln Kompetenzen durch Lehr- und Lernmaterialien und erfordern sowohl Fachwissen als auch Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie.
Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
Gesundheitsbezogene Maßnahmen im Betrieb bzw. Unternehmen zielen darauf ab, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Krankenkassen finanzieren Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Vorträge, Workshops oder Bewegungskurse sind klassiche Angebotsformate, die sowohl in Präsenz oder in digitaler Form angeboten werden können.
In der Prävention können Präventionskurse gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V angeboten werden. Anforderungen beschreibt der Leitfaden Prävention vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kurse können in Präsenz und digital angeboten werden. Präventionskurse müssen bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Der DVGS stellt hierfür seinen Mitgliedern mit einer gültigen DVGS Fortbildungslizenz schon zertifizierte Verbandskonzepte bereit.
Verbandskonzepte
Mit der DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie ist sind folgende Verbandskonzepte im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß §20 SGB V nutzbar. Diese sind bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert.
1 – Prävention von Brustkrebs – Ein Bewegungsprogramm mit dem Schwerpunkt: Ganzkörperkräftigungstraining (DVGS e.V.) – zum Konzept
Verständnis
Die DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie ist eine Fortbildung.
Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Fortbildung baut also auf einer bereits vorhandenen und abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet solche Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der Teilnahme und der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.
Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie unter dem Modul-Code IIWON geregelt. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.
Die Fortbildungslizenz…
- …wird natürlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt.
- …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt.
- …wird nur durch den DVGS ausgestellt und verlängert.
- …besitzt eine befristete Gültigkeit, die auf der Lizenz explizit angegeben ist.
- …kann durch einen Lehrgang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden.
- …bleibt für die Dauer der Mitgliedschaft gültig.
Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Lizenzbedingungen.
Lehrgang und Anerkennung
Die Voraussetzung für die DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie ist entweder eine Anerkennung von bereits zu diesem Thema abgeleisteten Inhalten oder die Teilnahme an einem DVGS Lehrgang. Wir prüfen gern Ihre vorliegenden Qualifikationsunterlagen in unserem etablierten Einzelanerkennungsverfahren. Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen gern in der DVGS Geschäftsstelle ein: dvgs@dvgs.de. Damit wir Ihre Anfrage umfassend bearbeiten können, nutzen Sie bitte unsere Checkliste Lehrgang: Alle relevanten Informationen zu dem Lehrgang finden Sie hier.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Kontaktieren Sie uns

Martina Weitz
Ihr Ansprechpartnerin
Kontaktieren Sie mich bei Fragen zur Lizenz
oder Lizenz-Verlängerung.
E-Mail: martina.weitz@dvgs.de
Telefon: +49 2233 96 56 04