Fortbildungslizenzen

DVGS Lizenz Sporttherapie | E-Coach

Hier finden Sie einen Überblick über abrechnungsfähige Leistungen mit dieser Anbieterqualifikation, vorliegende Verbandskonzepte des DVGS und Voraussetzungen für diese Fortbildungslizenz.

Leistungen

Mit einer gültigen DVGS Lizenz Sporttherapie | E-Coach können Sie folgende bewegungsbezogene Leistungen im Gesundheitswesen erbringen und abrechnen.

Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Gesundheitsbezogene Maßnahmen im Betrieb bzw. Unternehmen zielen darauf ab, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Krankenkassen finanzieren Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Vorträge, Workshops oder Bewegungskurse sind klassiche Angebotsformate, die sowohl in Präsenz oder in digitaler Form angeboten werden können.

Individuelle verhaltensbezogene Prävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V)

In der Prävention können Präventionskurse gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V angeboten werden. Anforderungen beschreibt der Leitfaden Prävention vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kurse können in Präsenz und digital angeboten werden. Präventionskurse müssen bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Der DVGS stellt hierfür seinen Mitgliedern mit einer gültigen DVGS Fortbildungslizenz schon zertifizierte Verbandskonzepte bereit.


Verbandskonzepte

Mit der DVGS Lizenz Sporttherapie | E-Coach ist sind folgende Verbandskonzepte im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß §20 SGB V nutzbar. Diese sind bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert.











Verständnis

Die DVGS Lizenz Sporttherapie | E-Coach ist eine Fortbildung.

Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Fortbildung baut also auf einer bereits vorhandenen und abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet solche Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der Teilnahme und der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie unter dem Modul-Code IIWEC geregelt. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.

Die Fortbildungslizenz…

  • …wird natürlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt.
  • …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt.
  • …wird nur durch den DVGS ausgestellt und verlängert.
  • …besitzt eine befristete Gültigkeit, die auf der Lizenz explizit angegeben ist.
  • …kann durch einen Lehrgang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden.
  • …bleibt für die Dauer der Mitgliedschaft gültig.

Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Lizenzbedingungen.


Lehrgang und Anerkennung

Die Voraussetzung für die DVGS Lizenz Sporttherapie | E-Coach ist entweder eine Anerkennung von bereits zu diesem Thema abgeleisteten Inhalten oder die Teilnahme an einem DVGS Lehrgang. Wir prüfen gern Ihre vorliegenden Qualifikationsunterlagen in unserem etablierten Einzelanerkennungsverfahren. Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen gern in der DVGS Geschäftsstelle ein: dvgs@dvgs.de. Damit wir Ihre Anfrage umfassend bearbeiten können, nutzen Sie bitte unsere Checkliste Lehrgang: Alle relevanten Informationen zu dem Lehrgang finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns

Martina Weitz

Martina Weitz

Ihr Ansprechpartnerin


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oder Lizenz-Verlängerung.
E-Mail: martina.weitz@dvgs.de
Telefon: +49 2233 96 56 04