Mit dieser Fortbildungslizenz erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für sport-/bewegungstherapeutische Angebote in mehreren Versorgungsbereichen im Gesundheitswesen. Informieren Sie sich hier über die Tätigkeitsfelder, Verbandskonzepte für die Prävention sowie Wege, wie Sie die DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie erlangen können.
Fortbildung
Die DVGS Lizenz Sporttherapie | Onkologie gilt als Fortbildung.
Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie baut somit auf einer bereits abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.
Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen Modulhandbuch unter dem Modul-Code IIWON geregelt.
Lizenzbedingungen
Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.
Die Fortbildungslizenz…
- …wird natürlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt.
- …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt.
- …wird nur durch den DVGS ausgestellt und verlängert.
- …besitzt eine befristete Gültigkeit, die auf der Lizenz explizit angegeben ist.
- …kann durch einen Lehrgang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden.
- …bleibt für die Dauer der Mitgliedschaft gültig.
Lehrgang
- Der DVGS bietet Lehrgänge an, damit die jeweiligen Kenntnisse erworben und der Nachweis geführt werden kann.
- Die Lehrgangsanmeldung erfolgt über den DVGS.
- Die Lehrgänge basieren auf dem Modulhandbuch des DVGS.
- Das Modulhandbuch ist öffentlich einsehbar.
- Die Ausstellungsgebühren sind in den Lehrgangsgebühren bereits enthalten
- Die Ausstellung erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs (inklusive durchgeführter Prüfung).
Eine Übersicht der einzelnen Lehrgänge finden Sie hier.
Anerkennung
Wir prüfen gern Ihre vorliegenden Qualifikationsunterlagen in unserem etablierten Einzelanerkennungsverfahren.
Inhalte der bereits absovlierten Aus-, Fort- und Weiterbildungen können anerkannt werden. Das umfasst bereits absolvierte Lehrgänge bzw. Fortbildungen von anderen akkredierten Instituten der Aus-, Fort-und Weiterbildung.
Nutzen Sie hierfür gern unsere Checkliste ↗.
Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen gern in der DVGS Geschäftsstelle ein: dvgs@dvgs.de ↗