HüfteKnietherapie (FPZ)
HüfteKnietherapie (FPZ)
Grundlage:§ 140a SGB VBesondere Versorgung
Beschreibung:In vielen Fällen werden Gelenkschmerzen an Hüfte und Knie sofort mit chirurgischen Eingriffen behandelt – Hüft- oder Knie-TEPs sind mittlerweile Standardoperationen bei Arthrose. Doch dies ist nicht immer der einzige Weg. Die FPZ HüfteKnieTherapie verfolgt einen alternativen Ansatz. Über einen Zeitraum von 12 Wochen setzt dieses Therapieprogramm auf gezieltes Bewegungs- und Krafttraining.
Diese Leistung basiert auf einem sogenannten Selektivvertrag. Der vorliegende Vertrag ist als besondere Versorgung nach § 140a SGB V einzuordnen. Er gilt nicht direkt bundesweit, sondern wird mit spezifischen Krankenkassen und den Leistungserbingern geschlossen. Ansprechpartner ist das Unternehmen FPZ GmbH.
Qualifikationen
Mit diesen Qualifikationen werden die Anforderugnen an die Leistung HüfteKnietherapie (FPZ) erfüllt.
Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie
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