Leistung, Leistungen

Mobile Rehabilitation

Ambulante Mobile Rehabilitation

Grundlage:§ 40 SGB V

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


Qualifikationen

Mit diesen Qualifikationen werden die Anforderugnen an die Leistung Ambulante Mobile Rehabilitation erfüllt.

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Dokumente

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1 – BAR-Rahmenempfehlungen ambulante und stationäre Rehabilitation – Allgemeiner Teil – externer Link 2 – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation – externer Link

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