Gesundheit Aktuell

Qualifikation zur Sport-/Bewegungstherapie in der bewegungsbezogenen Versorgung in der Onkologie ist vereinheitlicht

Die bewegungsbezogene Versorgung in der Onkologie ist komplex. Durch die unterschiedlichen Entitäten sowie medikamentösen Wirkweisen ist die Bedarfserhebung und Zuweisung von Bewegungsinterventionen in der Onkologie anspruchsvoll und kann als „indikationsübergreifend“ betrachtet werden.

Bewegungsbezogene Interventionen finden aktuell in unterschiedlichen Versorgungsstrukturen statt und sind durch die Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen geregelt. Für die Frührehabilitation existieren aktuell regionale Selektivverträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zur Onkologischen Trainingstherapie (OTT). Für die ambulante und stationäre Rehabilitation gelten die Strukturanforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation / BAR in deren Rahmenempfehlungen zur Onkologie. Die BAR ist an dieser Stelle die Dachorganisation aller Leistungsträger. Im Rahmen der DRV Bund finden sich Vorgaben für Interventionen in der Onkologie in den entsprechenden Reha-Therapiestandards (RTS) bzw. zur Strukturqualität in der ambulanten und stationären Rehabilitation (Broschüre der DRV Bund) wie auch in der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL). Wohnortnah entstehen aktuell regionale Selektivverträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zur ambulanten Versorgung zu einer Krebstherapie (FPZ) mit digitaler Begleitung. Erst nach diesen (früh-)rehabilitativen Maßnahmen greifen dann noch Bewegungsangebote in der onkologischen Reha-Nachsorge (IRENA bzw. im Rehabilitationssport / Krebssportgruppen). Darüber hinaus werden onkologische Patientengruppen Bedarfe zu begleitenden Präventionsmaßnahmen haben (z.B. Sturzprävention, Entspannungsverfahren).

Aktuell wird eine eigene S3-Leitlinie alleinig zur „Bewegungstherapie bei onkologischen Erkrankungen“ erarbeitet. Im Zuge der Gremienarbeit ist ersichtlich, dass nicht alle Akteur*innen die o.g. Versorgungsstrukturen sowie Vorgaben zur bewegungsbezogenen Versorgung kennen. Die fehlende Übersicht erschwert die Transparenz zu Anforderungen in der Anbieterqualifikation in der bewegungsbezogenen onkologischen Versorgung.

Zur verbesserten Transparenz in der Qualifikation der Sport-/Bewegungstherapeuten sowie Übungsleiter in der onkologischen Versorgung haben das UK Köln, die Akteure des Netzwerkes Onko-Aktiv e.V. und des DVGS e.V. die aktuellen Qualifikationsangebote zur Strukturanforderung in den Versorgungsbereichen (Früh-) Rehabilitation, ambulante wohnortnahe Versorgung sowie Reha-Nachsorge aufeinander abgestimmt und angepasst. Ziel ist es, durch einheitlich qualifizierte Sport-/Bewegungstherapeut*innen in den Einrichtungen (Leistungserbringer) für die Versorgung und Abrechnungen durch die Leistungsträger einheitliche Vorgaben für bewegungsbezogene Interventionen zu erbringen.

Die Qualifizierungsangebote des UK Köln und des NCT Heidelberg (gemeinsam mit OnkoAktiv) wurden mit dem DVGS-Lehrgangswesen abgestimmt. Die Qualifikationsanforderungen zur Durchführung von Bewegungsangeboten in der Rehabilitation, im Rehabilitationssport, der OTT und Selektivverträgen Krebstherapie FPZ sowie die Durchführung des Rehabilitationssports sind ab 1.8.2024 vereinheitlicht.

Teilnehmende des Qualifikationsangebots können in deren Einrichtungen künftig folgende Bewegungsangebote anbieten und mit den Leistungsträgern abrechnen:

  • Onkologische Trainingstherapie (OTT)
  • Krebstherapie FPZ
  • Ambulante und stationäre Rehabilitation im Rahmen der Komplextherapie
  • Rehabilitationssport gem. § 64 SGB IX
  • Ergänzende Leistungen gem. § 43 SGB V (auch als Zusatzprogramme für Patienten mit Brustkrebs gem. § 137 f SGB V)
  • ZPP-zertifizierte Verbandskonzepte zur Vermeidung von Brustkrebs gem. § 20 SGB V

Folgende Selektivverträge zur bewegungsbezogenen Versorgung in der Onkologie bestehen aktuell:

OTT:

AOK Rheinland/Hamburg

BKK NordWest

Techniker Krankenkasse

Debeka

Krebstherapie FPZ/DVGS  (neu ab 01.10.2024):

R+V BKK

Interessierte beachten bitte die entsprechenden Lehrgangsangebote ab 1.8.2024.

Rückfragen zum Thema erhalten Sie bei der DVGS-Geschäftsstelle:

angelika.baldus@dvgs.de