DVGS Aktuell, Gesundheit Aktuell

Sportwissenschaftler mit therapeutischer Zusatzqualifikation DVGS für EAP der DGUV zugelassen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Beteiligung von Einrichtungen an der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) aktualisiert. Nach fünfjähriger Überzeugungsarbeit des DVGS konnte die DGUV den Argumenten des Fachverbands folgen und erkennt nun Bachelorabschlüsse Sportwissenschaft mit therapeutischer Zusatzqualifikation gem. Stufen II, III, IV des DVGS sowie MTT für die EAP an. Die neuen Anforderungen gelten ab dem 01.01.2026.

Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Beteiligung von Einrichtungen an der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)