Veröffentlichung der „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“
Die in der Arbeitsgruppe auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erarbeitete Publikation „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ wird nach abgeschlossenen Zustimmungsverfahren zum 1. August 2024 als Anlage zur „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ in Kraft treten. Aus diesem Anlass hat die BAR folgendes Rundschreiben verschickt:
„Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation, die ärztlich verordnet wird und in Gruppen unter fachkundiger Anleitung stattfindet. Im Rahmen der Schwerpunktplanung 2022- 2024 wurde auf Ebene der BAR erstmalig ein Verzeichnis erstellt, das aufführt, welche Qualifikationen für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen anerkannt sind. Die Anerkennung von Qualifikationen wird damit bundesweit und trägerübergreifend transparent geregelt und wird dadurch – wie im Rehabilitationssport schon seit Jahren der Fall – die Einheitlichkeit der Anerkennungspraxis und damit auch die Qualität fördern.
Einen großen Nutzen mit Blick auf Einheitlichkeit und Transparenz dürfte zukünftig auch die Festlegung von (Mindest-)Inhalten und Umfang des Basis-Lehrgangs mit sich bringen. Diese spezielle Zusatzausbildung für das Funktionstraining muss jede Gruppenleitung nachweisen, um als solche anerkannt zu werden.
Nachdem die Erarbeitung in der Arbeitsgruppe auf Ebene der BAR und das Zustimmungsverfahren nun abgeschlossen sind, wird die Publikation „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ zum 1. August 2024 als Anlage zur „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ in Kraft treten. Den Regelungstext finden Sie als gestaltete Publikation auf der BAR-Webseite, die dort kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden kann (Qualifikationsanforderung Leitung Funktionstraining).“
Somit können ab dem 1. August 2024 auch die Inhaber unseres DVGS-Zertifikates Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie und unserer DVGS-Lizenz Osteoporose die Leitung eines Funktionstrainings als abrechnungsfähige Leistung anbieten. Somit können ab dem 1. August 2024 auch die Inhaber unseres DVGS-Zertifikates Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie und unserer DVGS-Lizenz Osteoporose die Leitung eines Funktionstrainings als abrechnungsfähige Leistung anbieten. Einen umfassenden Überblick zu den abrechnungsfähigen Leistungen bietet unser Video zur Abrechnungsfähigkeit sport-/bewegungstherapeutischer Leistungen.