ITT
Verständnis
Die Individuelle Tele-Therapie (ITT) bietet Versicherten ein flexibles, ortsunabhängiges Training mit digitaler Unterstützung – begleitet durch erfahrene Therapeutinnen und Therapeuten. Ziel ist die Verbesserung von Muskelkraft, Beweglichkeit und Koordination auf Basis individuell abgestimmter Therapieziele.
Je nach Bedarf kann die ITT rein bewegungstherapeutisch (unimodal) oder zusätzlich mit Modulen zu Entspannung, Ernährung und Gesundheitswissen (multimodal) gestaltet werden. Sie kommt sowohl als Nachsorge nach einer Reha als auch präventiv zum Einsatz – etwa zur Vermeidung berufsbedingter Beschwerden.
Qualifikationen des DVGS
Eine wesentliche Vorausetzung für ITT-Anbieter sind zu Personalvoraussetzungen für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie oder der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung. Mit diesen DVGS Weiterbildungszertifikaten und Qualifikationsnachweisen erfüllen Sie diese Anforderungen und können daher als Orientierung für dieses telemedizinische Angebot dienen:
Anbieter werden
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat konkrete Anforderungen und Handlungsanleitungen zur Beteiligung an der Individuellen Tele-Therapie (ITT) veröffentlicht. Weiterführende Dokumente und Links haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.
- Als ITT-Anbieter kommen ausschließlich dafür zugelassene Einrichtungen in Frage, die bereits für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) oder der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) zugelassen sind.
- Für die Beteiligung an der ITT ist jedoch eine gesonderte Zulassung notwendig.
- Zur Beratung und Zulassung wenden Sie sich an Ihren zuständigen Landesverband der DGUV.
- Bezüglich des Personalqulifikation formuliert die DGUV die Anforderung, dass das eingesetzte Personal nachweislich in den digitalen Medien technisch, didaktisch und praktisch geschult ist, um die telemedizinische Nachsorge fachgerecht zu betreuen.
- Bezüglich der eingesetzten therapeutischen Software werden grundsätzlich alle Anwendungen anerkannt, die bereits von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die digitale T-RENA bzw. die digitale IRENA mit orthopädischer Indikation offiziell zugelassen sind. Weitere Anwendungen sind möglich, bedürfen jedoch des Nachweis, ob die gestellten Anforderungen erfüllt sind.
Weiterführende Links
Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für Individuelle Tele-Therapie finden Sie hier.Letzte Prüfung am: Dr. Rene Streber
Letzte Prüfung durch: 27.05.2026