T-RENA
Verständnis
Grundlage: § 17 SGB VIDie Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (T-RENA®) ist eine unimodale Leistung der Rehabilitationsnachsorge der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Sie richtet sich an Rehabilitanden mit Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat. Hiermit sind sowohl Personen mit orthopädischen/rheumatologischen/traumatologischen wie onkologischen, psychosomatischen, internistischen und/oder neurologischen Grunderkrankungen eingeschlossen.
T-RENA® kann sowohl in Präsenz als auch in digitaler Form erbracht werden. Bei der digitalen T-RENA® werden bewegungstherapeutische Inhalte auf einer von der DRV zugelassenen Plattform in Form von Videos, Bild- und Text-Elementen dargestellt, Therapiepläne und -inhalte werden von Therapeuten individuell abgestimmt und die Rehabilitanden im Nachsorgeverlauf betreut.
Qualifikationen des DVGS
Um die Anbieterqualifikation für Sport-/Bewegungstherapeuten für das spezifische Angebot zu erfüllen, sind zwei Optionen zu unterscheiden:
- drei bis fünfjährige akademische Ausbildung im Bereich Sportwissenschaft/Bewegungswissenschaft (Diplom, Bachelor, Master, Magister) mit Fachrichtung/Studienschwerpunkt „Rehabilitation“ und Teilnahme am MTT-Kurs (100 UE) oder
- Personen mit drei bis fünfjährigem akademischen Studienabschluss (Diplom, Bachelor, Master, Magister) mit Schwerpunkt „Sport“, „Bewegung“, „Gesundheit“ sowie Sport- und Gymnastiklehrer (nicht-akademisch) mit dem DVGS Weiterbildungszertifikat „Sport- und Bewegungstherapie in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie (beinhaltet ca. 150 UE MTT)
Da T-RENA ungeachtet der Grunderkrankung erbracht werden kann, sind weitere DVGS Weiterbildungszertifikte hier für einen indikationsübergreifenden therapeutischen Ansatz aufgeführt.
Anbieter werden
Die DRV hat Qualitätsanforderungen an Anbieter für T-RENA Angebote in ihrem Rahmenkonzept sowie den Fachkonzepten für die analoge wie digitale T-RENA beschrieben. Weiterführende Dokumente und Links haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.
- Für eine Zulassung als T-RENA Standort wenden Sie sich direkt an Ihren regional zuständigen Rentenversicherungsträger (z. B. DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See oder Regionalträger wie die DRV Nordbayern).
- Dieser prüft die personellen, apparativen und räumlichen Voraussetzungen.
- Anbieter können zugelassene (ganztägig ambulanten und stationären) Reha-Einrichtungen mit einem Vertrag nach § 38 SGB IX sein oder reha-komplementäre Einrichtungen wie z.B. physiotherapeutische Praxen, Gesundheitszentren oder Krankenhäuser sein, insofern sie die Anforderungen der DRV erfüllen.
- Seit 01.01.2026 erfüllen Anbieter auch die Personalqualifikation, wenn mind. zwei entsprechend qualifizierte Sport-/Bewegungstherapeuten vorgehalten werden.
- Nach erfolgreicher Genehmigung gilt die Zulassung bundesweit für alle Träger der DRV.
- Eine Übersicht über alle bereits zugelassenen Standorte finden Sie in der offiziellen Nachsorgedatenbank der DRV.
- Um „T-RENA® digital“ anzubieten, sind ausschließlich zugelassene digitale Anwendungen der DRV zu nutzen und es muss eine gesonderte Zulassung seitens der Einrichtung beim zuständigen RV-Träger beantragt werden.
Dokumente
Gelangen Sie schnell zu den relevantesten Dokumente zu den Anforderungen und der Umsetzung von Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge.Weiterführende Links
Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge finden Sie hier.Letzte Prüfung am: Dr. Rene Streber
Letzte Prüfung durch: 27.05.2026