Weiterbildungszertifikate

Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Internistische Erkrankungen

Dieses Weiterbildungszertifikat ist in die Versorgungsvereinbarungen mehrerer Leistungsträger eingegangen und bietet Ihnen damit eine anerkannte Grundlage für die sport- und bewegungstherapeutische Arbeit im Gesundheitswesen. In der folgenden Übersicht haben wir für Sie umfassend und transparent zusammengefasst, welche konkreten Einsatzfelder und abrechnungsfähigen Leistungen Sie mit dieser Anbieterqualifikation erbringen können, welche Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats gelten und wer Sie bei der Beantragung sowie weiteren Fragen persönlich unterstützt.

Tätigkeitsfelder und abrechnungsfähige Leistungen

Ergänzende Leistung zur Rehabilitation (§ 43 SGB V)

Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patientenschulungen nach § 43 SGB V sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die chronisch kranke Versicherte erhalten können. Patientenschulungen sind interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Gruppenmaßnahmen zur Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. Sie sind indikationsbezogen, strukturiert und zielorientiert, vermitteln Kompetenzen durch Lehr- und Lernmaterialien und erfordern sowohl Fachwissen als auch Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie.

Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX)

Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Stationäre medizinische Rehabilitation (§ 15 SGB VI)

Ambulante Kardiologische Rehabilitation (§ 15 SGB VI)

Ambulante Pneumologische Rehabilitiaton (§ 15 SGB VI)


Verständnis

Die Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Internistische Erkrankungen ist bestätigt Ihre Weiterbildung.

Weiterbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Weiterbildung baut auf einer bereits vorhandenen Qualifikation auf. Als Nachweis der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS ein Weiterbildungszertifikat aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Weiterbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie geregelt.

Hinweise zum Weiterbildungszertifikat

Das Weiterbildungszertifikat…

  • Dokument und Gültigkeit:

    Das Weiterbildungszertifikat des DVGS…

    • … ist an keine Mitgliedschaft gebunden.
    • …wird in Papierform ausgestellt.
    • …ist digital im Mitgliederverwaltungssystem des DVGS dokumentiert.
    • … ist lebenslang gültig.
    • … muss nicht aufgefrischt werden.
    • …dient dazu, dass Sie gegenüber anderen Leistungserbringerverbänden, Kostenträgern oder Ihrem Arbeitgeber den Nachweis Ihrer Qualifikation erbringen können.

    Anerkennung und Lehrgänge

    • Lehrgang des DVGS
      • Der DVGS bietet Lehrgänge an, damit die jeweiligen Kenntnisse erworben und der Nachweis geführt werden kann.
      • Die Lehrgangsanmeldung erfolgt über den DVGS.
      • Die Lehrgänge basieren auf dem Modulhandbuch des DVGS. In diesem Modulhandbuch sind die Ziele, Inhalte und Umfänge der jeweiligen Qualifikation niedergelegt.
      • Das Modulhandbuch ist öffentlich einsehbar.
      • Die Ausstellungsgebühren sind in den Lehrgangsgebühren bereits enthalten
      • Die Ausstellung erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs (inklusive durchgeführter Prüfung).
    • Anerkennung
      • Inhalte der bereits absovlierten Aus-, Fort- und Weiterbildungen können anerkannt werden
      • Das umfasst auch bereits absolvierte Lehrgänge bzw. Fortbildungen von anderen akkredierten Instituten der Aus-, Fort-und Weiterbildung
      • Ihre bisheriger Berufsweg kann im Einzelanerkennungsverfahren gesichtet und die Inhalte anerkannt werden.
      • Die Ausstellung der Lizenz als Nachweis muss gesondert der Anerkennung erfolgen.
      • Die Ausstellungsgebühren je Lizenz betragen einmalig 100 EURO.

    Lehrgang und Anerkennung

    Die Voraussetzung für die Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Internistische Erkrankungen ist entweder eine Anerkennung von bereits zu diesem Thema abgeleisteten Inhalten oder die Teilnahme an einem DVGS Lehrgang. Wir prüfen gern Ihre vorliegenden Qualifikationsunterlagen in unserem etablierten Einzelanerkennungsverfahren. Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen gern in der DVGS Geschäftsstelle ein: dvgs@dvgs.de. Damit wir Ihre Anfrage umfassend bearbeiten können, nutzen Sie bitte unsere Checkliste Lehrgang: Alle relevanten Informationen zu dem Lehrgang finden Sie hier.

  • Kontaktieren Sie uns

    Martina Weitz

    Martina Weitz

    Ihr Ansprechpartnerin


    Kontaktieren Sie mich bei Fragen zur Lizenz
    oder Lizenz-Verlängerung.
    E-Mail: martina.weitz@dvgs.de
    Telefon: +49 2233 96 56 04