Weiterbildungszertifikate

Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie

Dieses Weiterbildungszertifikat ist in die Versorgungsvereinbarungen mehrerer Leistungsträger eingegangen und bietet Ihnen damit eine anerkannte Grundlage für die sport- und bewegungstherapeutische Arbeit im Gesundheitswesen. In der folgenden Übersicht haben wir für Sie umfassend und transparent zusammengefasst, welche konkreten Einsatzfelder und abrechnungsfähigen Leistungen Sie mit dieser Anbieterqualifikation erbringen können, welche Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats gelten und wer Sie bei der Beantragung sowie weiteren Fragen persönlich unterstützt.

Tätigkeitsfelder und abrechnungsfähige Leistungen

RückenTherapie bei chronischen Rückenschmerzen (FPZ) (§ 140a SGB V)

FPZ ist eine analyse- und gerätegestützte Therapie, die Rücken- und Nackenschmerzen reduziert. So kann sie beispielsweise nach einem Bandscheibenvorfall oder Wirbelsäulenverletzungen helfen. Deutschlandweit gibt es dafür zahlreiche FPZ-Therapiezentren.

HüfteKnietherapie (FPZ) (§ 140a SGB V)

In vielen Fällen werden Gelenkschmerzen an Hüfte und Knie sofort mit chirurgischen Eingriffen behandelt – Hüft- oder Knie-TEPs sind mittlerweile Standardoperationen bei Arthrose. Doch dies ist nicht immer der einzige Weg. Die FPZ HüfteKnieTherapie verfolgt einen alternativen Ansatz. Über einen Zeitraum von 12 Wochen setzt dieses Therapieprogramm auf gezieltes Bewegungs- und Krafttraining.

Diese Leistung basiert auf einem sogenannten Selektivvertrag. Der vorliegende Vertrag ist als besondere Versorgung nach § 140a SGB V einzuordnen. Er gilt nicht direkt bundesweit, sondern wird mit spezifischen Krankenkassen und den Leistungserbingern geschlossen. Ansprechpartner ist das Unternehmen FPZ GmbH.

Ergänzende Leistung zur Rehabilitation (§ 43 SGB V)

Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patientenschulungen nach § 43 SGB V sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die chronisch kranke Versicherte erhalten können. Patientenschulungen sind interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Gruppenmaßnahmen zur Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. Sie sind indikationsbezogen, strukturiert und zielorientiert, vermitteln Kompetenzen durch Lehr- und Lernmaterialien und erfordern sowohl Fachwissen als auch Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie.

Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX)

Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Funktionstraining (§ 64 SGB IX)

Funktionstraining kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparats angezeigt sein.

 

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (§ 33 SGB VII)

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund der Ergebnisse der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelte ambulante Therapieform. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt.

Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (§ 17 SGB VI)

Die T-Rena ist eine Nachsorgeleistung der Deutschen Rentenversicherung Bund und wird im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation als vor-Ort-Angebot erbracht.

RV-Fit (§ 14 SGB VI)

Verhaltensbezogene Leistungen zur Prävention der Deutschen Rentenversicherung Bund

Stationäre medizinische Rehabilitation (§ 15 SGB VI)

Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation (§ 15 SGB VI)


Verständnis

Die Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie ist bestätigt Ihre Weiterbildung.

Weiterbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Weiterbildung baut auf einer bereits vorhandenen Qualifikation auf. Als Nachweis der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS ein Weiterbildungszertifikat aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Weiterbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie geregelt.

Hinweise zum Weiterbildungszertifikat

Das Weiterbildungszertifikat…

  • Dokument und Gültigkeit:

    Das Weiterbildungszertifikat des DVGS…

    • … ist an keine Mitgliedschaft gebunden.
    • …wird in Papierform ausgestellt.
    • …ist digital im Mitgliederverwaltungssystem des DVGS dokumentiert.
    • … ist lebenslang gültig.
    • … muss nicht aufgefrischt werden.
    • …dient dazu, dass Sie gegenüber anderen Leistungserbringerverbänden, Kostenträgern oder Ihrem Arbeitgeber den Nachweis Ihrer Qualifikation erbringen können.

    Anerkennung und Lehrgänge

    • Lehrgang des DVGS
      • Der DVGS bietet Lehrgänge an, damit die jeweiligen Kenntnisse erworben und der Nachweis geführt werden kann.
      • Die Lehrgangsanmeldung erfolgt über den DVGS.
      • Die Lehrgänge basieren auf dem Modulhandbuch des DVGS. In diesem Modulhandbuch sind die Ziele, Inhalte und Umfänge der jeweiligen Qualifikation niedergelegt.
      • Das Modulhandbuch ist öffentlich einsehbar.
      • Die Ausstellungsgebühren sind in den Lehrgangsgebühren bereits enthalten
      • Die Ausstellung erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs (inklusive durchgeführter Prüfung).
    • Anerkennung
      • Inhalte der bereits absovlierten Aus-, Fort- und Weiterbildungen können anerkannt werden
      • Das umfasst auch bereits absolvierte Lehrgänge bzw. Fortbildungen von anderen akkredierten Instituten der Aus-, Fort-und Weiterbildung
      • Ihre bisheriger Berufsweg kann im Einzelanerkennungsverfahren gesichtet und die Inhalte anerkannt werden.
      • Die Ausstellung der Lizenz als Nachweis muss gesondert der Anerkennung erfolgen.
      • Die Ausstellungsgebühren je Lizenz betragen einmalig 100 EURO.

    Lehrgang und Anerkennung

    Die Voraussetzung für die Weiterbildungszertifikat Sport-/Bewegungstherapie DVGS in der Indikation Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie ist entweder eine Anerkennung von bereits zu diesem Thema abgeleisteten Inhalten oder die Teilnahme an einem DVGS Lehrgang. Wir prüfen gern Ihre vorliegenden Qualifikationsunterlagen in unserem etablierten Einzelanerkennungsverfahren. Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen gern in der DVGS Geschäftsstelle ein: dvgs@dvgs.de. Damit wir Ihre Anfrage umfassend bearbeiten können, nutzen Sie bitte unsere Checkliste Lehrgang: Alle relevanten Informationen zu dem Lehrgang finden Sie hier.

  • Kontaktieren Sie uns

    Martina Weitz

    Martina Weitz

    Ihr Ansprechpartnerin


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    oder Lizenz-Verlängerung.
    E-Mail: martina.weitz@dvgs.de
    Telefon: +49 2233 96 56 04