Entspannungstherapie

Im Jahr 2025 startet der DVGS mit einem neuen Fortbildungsangebot für die Entspannungstherapie. Diese Fortbildung entspricht den Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) gemäß dem Praxisleitfaden Entspannungstherapie in der medizinischen Rehabilitation.

Die Entspannungstherapie ist ein wichtiger Baustein in der modernen Rehabilitation. Sie trägt nicht nur zur körperlichen Genesung bei, sondern auch zur psychischen Stabilität und zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität.
Wenn Sie die Entspannungstherapie an Ihrer Einrichtung implementieren oder in diesem Bereich tätig werden möchten, erhalten Sie hier einen Überblick über den modularen Aufbau des Lehrganges und weiterführende Informationen.

Sie erwerben verfahrensübergreifende und -spezifische Kompetenzen, erweitern Ihr methodisches Repertoire durch einen hohen Praxisanteil und erhalten Zugang zu aktuellen Forschungserkentnissen und Best Practices. Und nicht zu vergessen: Networking mit Kollegen und Experten.

Zielgruppen

  • Das Angebot richtet sich vornehmlich an Sportlehrer, Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten und Sport- und Gymnastiklehrer. Eine Tätigkeit in einer Rehabilitationseinrichtung ist keine zwingende Voraussetzung. Nach Absolvierung (oder Anerkennung) der Module erhalten DVGS Mitglieder den Qualifikationsnachweis „Entspannungstherapie“, Nichtmitglieder erhalten den Nachweis gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 350,00.

  • Andere Berufsgruppen wie z. B. Ergotherapeuten etc. können an den Modulen teilnehmen und erhalten eine Teilnahmebescheinigung, aber keinen Qualifikationsnachweis.

  • Personen, die keine bewegungsbezogene Ausbildung absolviert haben, können sich nicht für den Lehrgang anmelden.

Aufbau

Die Gesamtqualifikation umfasst insgesamt sechs Module mit einem Gesamtumfang von 9 ECTS.

Ihre nächsten Schritte…

  • Schritt 1

    Bitte stellen Sie vor der Buchung von Lehrgängen einen formlosen Einzelanerkennungsantrag in der DVGS Geschäftsstelle, in welchem auf Basis der von Ihnen eingereichten oder uns bereits vorliegenden Unterlagen geprüft wird, ob Ihnen Module anerkannt werden können. Bitte nutzen Sie dazu unsere Checkliste.

  • Schritt 2

    Wählen Sie auf Basis Ihres Anerkennungsantrages die Ihnen noch fehlenden Module für die Gesamtqualifikation aus und melden sich dafür an.

Hier finden Sie die Checkliste für den Einzelanerkennungsantrag.

Bewegungsbezogene Gesundheitskompetenz, 2 ECTS

Biologisch-medizinische Grundlagen, 3 ECTS

Entspannungsverfahren, 1 ECTS


Aufbaumodul Entspannungsverfahren, 1 ECTS


Bewegungsbezogene und digitale Gesundheitskompetenz, 2 ECTS

Ihre Vorteile

  • Anerkennung

    Die Qualifikation „Entspannungstherapie“ ist von der DRV Bund anerkannt.

  • Qualität

    Die Lernziele sind für alle Beteiligten transparent und die Unterrichtsgestaltung ist darauf ausgerichtet, diese Ziele effektiv zu erreichen. Der Unterricht bezieht sich auf reale Situationen und ermöglicht, das Gelernte in praktischen Kontexten anzuwenden.

  • Blended Learning

    Durch die Kombination von Online-Vorlesungen, einem Online-Workshop und Präsenzlehrgängen wird der Unterricht abwechslungsreicher und motivierender.

Antworten zu den wichtigsten Fragen

Warum soll/muss ich einen Anerkennungsanstrag stellen?

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihnen auf Basis Ihrer Ausbildung oder schon vorliegender Fort- und Weiterbildungen einzelne Module des Lehrganges „Entspannungstherapie“ anerkannt werden können.
Bitte lassen Sie dies vor Lehrgangsbuchung durch die DVGS Geschäftsstelle prüfen: dvgs@dvgs.de

Findet eine Prüfung statt?

Im Rahmen des Präsenzlehrganges Lizenz Entspannungsverfahren wird eine Klausur geschrieben.
Für das Aufbaumodul Entspannungsverfahren konzipieren und präsentieren die Teilnehmer ein eigenes Projekt zur Implementierung der Entspannungstherapie in ihrem Arbeitsumfeld.
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den „Qualifikationsnachweis Entspannungstherapie“.

Wie viele Termine finden im Jahr statt?

Die einzelnen Module der „Entspannungstherapie“ werden aktuell einmal pro Jahr angeboten.

Müssen die Module in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden?

Nein! Sie können die Module frei belegen, wir empfehlen jedoch mit den Online-Vorlesungen zu starten.

Ich habe schon Module absolviert; wie geht es weiter?

Bitte stellen Sie einen Einzelanerkennungsantrag; Ihnen wird dann schriftlich mitgeteilt, welche Module Sie für die Gesamtqualifikation „Entspannungstherapie“ noch benötigen.

In welchem Zeitraum muss die Gesamtqualifikation abgeschlossen werden?

Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht. Die Gesamtqualifikation ist abgeschlossen, wenn alle Module absolviert wurden.

Was für eine Bescheinigung erhalte ich?

Nach Beendigung eines jeden Moduls erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Bei dem Modul „Lizenz Entspannungsverfahren“ erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme und Erfüllung der DVGS Lizenzvoraussetzungen die entsprechende Lizenz.
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den „Qualifikationsnachweis Entspannungstherapie“.

Kontaktieren Sie uns

Sabine Rekovsky

Sabine Rekovsky

Ihre Ansprechpartnerin im DVGS Lehrgangswesen


Wir werden Ihre Anliegen von Montag bis Freitag beantworten.
E-Mail: sabine.rekovsky@dvgs.de
Telefon: +49 7944 94 39 420