Hier kann ich noch was hinschreiben
Verständnis
Grundlage: § 64 SGB IXDie Rehabilitationsträger wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die Gesetzliche Krankenkassen oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX , um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
Anbieter werden
Bundesweit gilt, dass Angebote und Anbieter im Rehabilitationssport aus Gründen der Qualitätssicherung offiziell zugelassen werden müssen. Wir als DVGS begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.
- Zielgruppe und Akteure: Rehabilitationssport kann von einer Vielzahl von Einrichtungen wie z. B. Physiotherapiepraxen, Vereinen, Rehabilitationszentren, Gesundheitszentren oder Krankenhäusern angeboten werden.
- Administrative Voraussetzung: Als Anbieter benötigen Sie zwingend ein Institutionskennzeichen (IK), welches Sie kostenfrei von der ARGE IK erhalten.
- Starker Rahmenpartner: Der DVGS ist offizieller Rahmenpartner im Rehabilitationssport der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR). Damit sind wir berechtigt, bundesweit die Zulassung von Rehasportangeboten und -anbietern direkt durchzuführen.
- Verbandspartnerschaft: Voraussetzung für die Durchführung des Zulassungsverfahrens und die dauerhafte Betreuung ist eine Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied beim DVGS e.V.
- Zentrales Zulassungsverfahren: Die Prüfung und Zulassung Ihrer einzelnen Rehabilitationssportangebote erfolgt unkompliziert über den DVGS. Wir halten dafür ein eigenes, etabliertes Zulassungsverfahren sowie eine umfassende Rehabilitationssportdatenbank für Sie bereit.
- Umfassende Qualitätsprüfung: Grundlage jeder Prüfung ist die bundesweit gültige BAR-Rahmenvereinbarung. Hierbei werden alle strukturellen Anforderungen der Einrichtung sowie die Qualifikation der eingesetzten Kursleitung überprüft.
- Anerkannte Qualifikationen: Mit den entsprechenden Fortbildungslizenzen des DVGS erfüllen Ihre Kursleitungen die geforderten Anbieterqualifikationen für den Rehabilitationssport vollständig. Diese sind Voraussetzung, damit der Kurs überhaupt zugelassen werden kann. Mit Ihren Qualifikationen können Sie flexibel für eine oder mehrere Einrichtungen Rehasportangebote leiten und diese werden von alle anderen für die Zulassung berechtigten Leistungserbringerverbände anerkannt.
Machen Sie uns zu Ihrem Partner und werden Sie Rehasport-Anbieter. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren! Finden Sie hier Ihre direkten Ansprechpartner oder schreiben Sie uns direkt an: rehasport@dvgs.de
Qualifikationen des DVGS
In den Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation e.V. (BAR) sind folgende DVGS-Weiterbildungszertifikate und indikationsspezifische Fortbildungslizenzen hinterlegt, die Sie berechtigen, Rehabilitationssportkurse zu leiten.
Weiterführende Links
Angebotsportale und weiterführenden Webseiten für BAR | Rehabilitationssport finden Sie hier.Letzte Prüfung am: 27.05.2026
Letzte Prüfung durch: Dr. Rene Streber