DVGS Lizenz Medical Nordic Walking
Überblick über abrechnungsfähige Leistungen mit dieser Anbieterqualifikation, vorliegende Verbandskonzepte des DVGS und Voraussetzungen für diese Fortbildungslizenz
Leistungen
Personen mit einer gültigen DVGS Lizenz Medical Nordic Walking können folgende bewegungsbezogene Leistungen im Gesundheitswesen erbringen.
Gesundheitsbezogene Maßnahmen im Betrieb bzw. Unternehmen zielen darauf ab, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Krankenkassen finanzieren Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Vorträge, Workshops oder Bewegungskurse sind klassiche Angebotsformate, die sowohl in Präsenz oder in digitaler Form angeboten werden können.
In der Prävention können Präventionskurse gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V angeboten werden. Anforderungen beschreibt der Leitfaden Prävention vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kurse können in Präsenz und digital angeboten werden. Präventionskurse müssen bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Der DVGS stellt hierfür seinen Mitgliedern mit einer gültigen DVGS Fortbildungslizenz schon zertifizierte Verbandskonzepte bereit.
Präventive Maßnahme richten sich an pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie pflegende Personen, um die Gesundheit im biopsychosozialen Verständnis zu stärken sowie das Risiko für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu verringern. Pflegekassen können die Pflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten und die
körperliche Aktivität pflegebedürftiger Menschen im Alltag zu erhöhen.
Verbandskonzepte
Mit der DVGS Lizenz Medical Nordic Walking ist sind folgende Verbandskonzepte im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß §20 SGB V nutzbar. Diese sind bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.
1 – Medical Nordic-Walking in der Prävention – zertifizierter Kurs DVGS e.V. – zum Konzept
Verständnis
Die DVGS Lizenz Medical Nordic Walking ist eine Fortbildung.
Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Fortbildung baut also auf einer bereits vorhandenen und abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet solche Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der Teilnahme und der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.
Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie unter dem Modul-Code IIWMNW geregelt. Die Gültigkeit beträge 3 Jahre.
Die Fortbildungslizenz…
- …wird persönlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt
- …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt
- …kann über die Geschäftsstelle des DVGS verlängert werden
- …kann mit einem Lehrgang von mind. 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden
- …ist bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht mehr gültig
Lehrgang und Anerkennung
Die Voraussetzung für die DVGS Lizenz Medical Nordic Walking ist entweder eine Anerkennung von Ausbildungsinhalten oder aufgrund der Teilnahme an anerkannten Lehrgangs.