Qualifikationen

DVGS Lizenz Osteoporose

Überblick über abrechnungsfähige Leistungen mit dieser Anbieterqualifikation, vorliegende Verbandskonzepte des DVGS und Voraussetzungen für diese Fortbildungslizenz

Leistungen

Personen mit einer gültigen DVGS Lizenz Osteoporose können folgende bewegungsbezogene Leistungen im Gesundheitswesen erbringen.

Patientenschulung (§ 43 SGB V)

Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patientenschulungen nach § 43 SGB V sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die chronisch kranke Versicherte erhalten können. Patientenschulungen sind interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Gruppenmaßnahmen zur Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. Sie sind indikationsbezogen, strukturiert und zielorientiert, vermitteln Kompetenzen durch Lehr- und Lernmaterialien und erfordern sowohl Fachwissen als auch Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie.

Prävention in der stationären Pflege (§ 5 SGB XI)

Präventive Maßnahme richten sich an pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie pflegende Personen, um die Gesundheit im biopsychosozialen Verständnis zu stärken sowie das Risiko für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu verringern. Pflegekassen können die Pflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten und die
körperliche Aktivität pflegebedürftiger Menschen im Alltag zu erhöhen.

Funktionstraining (§ 64 SGB IX)

Funktionstraining kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparats angezeigt sein.

 

Rehabilitationssport Rehasport (§ 64 SGB IX)

Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

FPZ/DVGS Osteoporose Therapie (§ 140a SGB V)

Hierbei handelt es sich um ein hybrides Sport-/bewegungstherapeutisches Konzept speziell ausgerichtet für Erwachsene mit Osteoporose. Das Programm beinhaltet Trainingseinheiten in einem qualitätsgesicherten Zentrum vor Ort und digitale Lernmöglichkeiten. Hierbei wechselt sich apparatives Krafttraining mit gezieltem Sturzpräventionstraining und Online-Heimtraining ab. Die FPZ/DVGS OsteoporoseTherapie kombiniert somit das Beste aus digitaler und präsenter Therapie, um eine umfassende, individuelle und langfristig ausgerichtete Therapieoption zu schaffen. In Dieses Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie (DVGS) entwickelt.

Diese Leistung basiert auf einem sogenannten Selektivvertrag. Der vorliegende Vertrag ist als besondere Versorgung nach § 140a SGB V einzuordnen. Er gilt nicht direkt bundesweit, sondern wird mit spezifischen Krankenkassen und den Leistungserbingern geschlossen. Ansprechpartner ist das UnternehmenFPZ GmbH.


Verbandskonzepte

Mit der DVGS Lizenz Osteoporose ist sind folgende Verbandskonzepte im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß §20 SGB V nutzbar. Diese sind bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.








Verständnis

Die DVGS Lizenz Osteoporose ist eine Fortbildung.

Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Fortbildung baut also auf einer bereits vorhandenen und abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet solche Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der Teilnahme und der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie unter dem Modul-Code II-W-OS geregelt. Die Gültigkeit beträge 3 Jahre.

Die Fortbildungslizenz…

  • …wird persönlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt
  • …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt
  • …kann über die Geschäftsstelle des DVGS verlängert werden
  • …kann mit einem Lehrgang von mind. 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden
  • …ist bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht mehr gültig

 


Lehrgang und Anerkennung

Die Voraussetzung für die DVGS Lizenz Osteoporose ist entweder eine Anerkennung von Ausbildungsinhalten oder aufgrund der Teilnahme an anerkannten Lehrgangs.