Qualifikationen

DVGS Lizenz Sturzprävention

Überblick über abrechnungsfähige Leistungen mit dieser Anbieterqualifikation, vorliegende Verbandskonzepte des DVGS und Voraussetzungen für diese Fortbildungslizenz

Leistungen

Personen mit einer gültigen DVGS Lizenz Sturzprävention können folgende bewegungsbezogene Leistungen im Gesundheitswesen erbringen.

Betriebliche Gesundheitsförderung BGF (§ 20b SGB V)

Gesundheitsbezogene Maßnahmen im Betrieb bzw. Unternehmen zielen darauf ab, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Krankenkassen finanzieren Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Vorträge, Workshops oder Bewegungskurse sind klassiche Angebotsformate, die sowohl in Präsenz oder in digitaler Form angeboten werden können.

Individuelle verhaltensbezogene Prävention Individualprävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V)

In der Prävention können Präventionskurse gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V angeboten werden. Anforderungen beschreibt der Leitfaden Prävention vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kurse können in Präsenz und digital angeboten werden. Präventionskurse müssen bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Der DVGS stellt hierfür seinen Mitgliedern mit einer gültigen DVGS Fortbildungslizenz schon zertifizierte Verbandskonzepte bereit.

Patientenschulung (§ 43 SGB V)

Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patientenschulungen nach § 43 SGB V sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die chronisch kranke Versicherte erhalten können. Patientenschulungen sind interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Gruppenmaßnahmen zur Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. Sie sind indikationsbezogen, strukturiert und zielorientiert, vermitteln Kompetenzen durch Lehr- und Lernmaterialien und erfordern sowohl Fachwissen als auch Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie.

Prävention in der stationären Pflege (§ 5 SGB XI)

Präventive Maßnahme richten sich an pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie pflegende Personen, um die Gesundheit im biopsychosozialen Verständnis zu stärken sowie das Risiko für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu verringern. Pflegekassen können die Pflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten und die
körperliche Aktivität pflegebedürftiger Menschen im Alltag zu erhöhen.


Verbandskonzepte

Mit der DVGS Lizenz Sturzprävention ist sind folgende Verbandskonzepte im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß §20 SGB V nutzbar. Diese sind bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.








Verständnis

Die DVGS Lizenz Sturzprävention ist eine Fortbildung.

Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Fortbildung baut also auf einer bereits vorhandenen und abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet solche Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der Teilnahme und der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie unter dem Modul-Code II-W-OS geregelt. Die Gültigkeit beträge 3 Jahre.

Die Fortbildungslizenz…

  • …wird persönlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt
  • …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt
  • …kann über die Geschäftsstelle des DVGS verlängert werden
  • …kann mit einem Lehrgang von mind. 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden
  • …ist bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht mehr gültig

 


Lehrgang und Anerkennung

Die Voraussetzung für die DVGS Lizenz Sturzprävention ist entweder eine Anerkennung von Ausbildungsinhalten oder aufgrund der Teilnahme an anerkannten Lehrgangs.