Qualifikationen

DVGS Lizenz Gefäßerkrankungen

Überblick über abrechnungsfähige Leistungen mit dieser Anbieterqualifikation, vorliegende Verbandskonzepte des DVGS und Voraussetzungen für diese Fortbildungslizenz

Leistungen

Personen mit einer gültigen DVGS Lizenz Gefäßerkrankungen können folgende bewegungsbezogene Leistungen im Gesundheitswesen erbringen.

Rehabilitationssport Rehasport (§ 64 SGB IX)

Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Patientenschulung (§ 43 SGB V)

Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patientenschulungen nach § 43 SGB V sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die chronisch kranke Versicherte erhalten können. Patientenschulungen sind interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Gruppenmaßnahmen zur Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. Sie sind indikationsbezogen, strukturiert und zielorientiert, vermitteln Kompetenzen durch Lehr- und Lernmaterialien und erfordern sowohl Fachwissen als auch Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie.


Verbandskonzepte

Mit der DVGS Lizenz Gefäßerkrankungen ist sind folgende Verbandskonzepte im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß §20 SGB V nutzbar. Diese sind bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert.








Verständnis

Die DVGS Lizenz Gefäßerkrankungen ist eine Fortbildung.

Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Sie gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine Fortbildung baut also auf einer bereits vorhandenen und abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet solche Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der Teilnahme und der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie unter dem Modul-Code IIIWIEKHK geregelt. Die Gültigkeit beträge 3 Jahre.

Die Fortbildungslizenz…

  • …wird persönlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt
  • …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt
  • …kann über die Geschäftsstelle des DVGS verlängert werden
  • …kann mit einem Lehrgang von mind. 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden
  • …ist bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht mehr gültig

 


Lehrgang und Anerkennung

Die Voraussetzung für die DVGS Lizenz Gefäßerkrankungen ist entweder eine Anerkennung von Ausbildungsinhalten oder aufgrund der Teilnahme an anerkannten Lehrgangs.