DVGS Rahmenpartner im BGF für Klein- und Kleinstbetriebe
Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) hat den Zuschlag für die Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) gemäß §20b SGB V und Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands in Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) im Handlungsfeld Bewegung erhalten. Dieser Auftrag ermöglicht es, bundesweit flächendeckend Gesundheitsmaßnahmen für Betriebe mit 1 bis 49 Mitarbeitenden zu realisieren.
Auftraggeber

Auftraggeber dieses Projekts ist die Kooperationsgemeinschaft Bund zur kassenartübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). In der Kooperationsgemeinschaft sind folgende Krankenkassen vertreten: AOK-Bundesverband eGbR, BKK-Dachverband e. V., die Ersatzkassen, die Innungskrankenkassen, die Knappschaft und die Soziale Versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die BGF-Koordinierungsstellen dienen der bundesweiten kassenartübergreifenden Bündelung und Koordination von Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Die Koordinierungsstellen wurden auf Grundlage Präventionsgesetz (§ 20b Abs. 3 SGB V) sowie des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes und der Konzertierten Aktion Pflege 2016 auf der Bundesebene die BGF-Koordinierungsstelle Bund (BGF-KS) implementiert.
Auftrag und Bedeutung
Ab dem Jahr 2026 ist der DVGS Rahmenpartner für das Handlungsfeld Bewegung. Im Rahmen des Projekts werden Unternehmen bundesweit in der Konzeption, Umsetzung wie Etablierung von BGF-Maßnahmen und Strukturen unterstützt. Die BGF-Koordinierungsstelle hatte hierbei ein Ideenwettbewerb ausgerufen (siehe: https://49gewinnt.de/). Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt dabei konsequent im Einklang mit den Vorgaben des Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands.
Grundsätzlich ist damit das Ziel verbunden, die Zahl der KKU, die BGF aktiv in ihrem Unternehmen umsetzen, deutschlandweit zu erhöhen. Gerade KKU stehen aufgrund begrenzter personeller und zeitlicher Ressourcen bei der Etablierung von BGF häufig vor großen Herausforderungen. Die Gesundheit der Beschäftigten ist jedoch das Fundament für die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Unternehmen. Die KKU stellen mit 2,4 Millionen Betrieben die größte Anzahl an Unternehmen (ca. 96 %). Über 40 % aller Beschäftigten arbeiten in KKU, 18 % entfallen allein auf die Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigte. Deshalb ist dieser bundesweite und flächendeckende Ansatz zur Stärkung der KKU besonders bedeutsam.
Ausblick
Wir freuen uns außerordentlich über diese wichtige Aufgabe und die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren. Mit diesem Projekt knüpfen wir nahtlos an bereits erfolgreich durchgeführte Projekte zur Gesundheitsförderung an. Hierbei sind vor allem der Rahmenvertrag mit der DAK-Gesundheit zur bundesweit-flächendeckenden Realisierung von qualitätsgesicherten BGF-Maßnahmen gemäß §20b i. V. m. §20 Abs. 5 SGB V zu nennen und das Modellvorhaben POLKA („Pflegeeinrichtungen als Kompetenzzentren in der Gesundheitsversorgung durch Multiplikation von körperlicher Aktivität“) mit der DAK-Gesundheit, in welchem für das Setting der stationären Pflege, ein Qualitätsmanagementpfad gemäß dem BGF-Prozessmodell entwickelt, implementiert und wissenschaftlich begleitend evaluiert wurde.
Unser Fachverband ist entschlossen, seinen Beitrag zu leisten, um die Gesundheit der Mitarbeitenden in Klein- und Kleinstunternehmen nachhaltig zu stärken und somit zu einer gesünderen Arbeitswelt in Deutschland beizutragen. Wir blicken gespannt auf die vor uns liegende Umsetzung!
Ihre Ansprechpartner
Dr. Rene Streber
Angelika Baldus (Hauptamtlicher Vorstand DVGS e.V.)