DVGS Aktuell

DVGS und DHfPG vertiefen ihre erfolgreiche Partnerschaft: Exklusive und bundesweit flächendeckende Übertragung des Lehrgangswesens

Saarbrücken, 21. Juli 2025 – Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) und die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) setzen ihre langjährige Zusammenarbeit im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung fort und gehen einen bedeutenden Schritt in der Professionalisierung der Sport- und Bewegungstherapie.

Entwicklung

Der DVGS pflegt seit vielen Jahren bundesweite Kooperationen mit Ausbildungsstätten für akademische und nicht-akademische Bewegungsfachkräfte. In diesem Zusammenhang besteht seit 2016 eine Partnerschaft mit der DHfPG.

Die DHfPG bietet in Kooperation mit dem DVGS seit 2016 vielfältige Qualifikationsmöglichkeiten im Bereich der Sport-/Bewegungstherapie bereits an.

Nun wurde eine Erweiterung des bestehenden Vertrages vereinbart: Das qualifizierende Lehrgangswesen des DVGS wird exklusiv, zeitlich unbefristet und bundesweit flächendeckend auf die DHfPG und die BSA-Akademie übertragen.

Es bezieht sich nicht auf die einzelnen Module (in Inhalt und Umfang) des Modulhandbuchs Sport-/Bewegungstherapie DVGS noch auf die Weiterbildungszertifikate oder Fortbildungslizenzen des DVGS oder grundsätzliche Qualifikationsanforderungen an die therapeutische Zusatzqualifikation Sport-/Bewegungstherapie DVGS.

Die entsprechende Vereinbarung wurde am 21. Juli 2025 in Saarbrücken von Angelika Baldus, hauptamtliche Vorständin des DVGS e. V., und Johannes Marx, Geschäftsführer der DHfPG und BSA-Akademie, unterzeichnet.

Rolle DHfPG/BSA

Die DHfPG/BSA wird künftig bedarfsorientierte Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten. Ziel dieser Kooperation ist es, bundesweit differenzierte Qualifizierungswege zu schaffen und gleichzeitig die Qualitätssicherung im Bereich der bewegungsbezogenen Versorgung insbesondere der medizinischen stationären wie ambulanten Rehabilitation und der Rehabilitationsnachsorge zu stärken.

Rolle DVGS

Der DVGS wird seine Rolle als qualitätssichernde Instanz weiterhin aktiv ausfüllen und künftig stärken. Beispielsweise werden die inhaltlichen Anforderungen der therapeutischen Zusatzqualifikation durch den DVGS definiert, regelmäßig überprüft sowie aktualisiert. Auch die Vergabe von Weiterbildungszertifikaten und Fortbildungslizenzen verbleibt beim DVGS. Ergänzend sorgen einheitliche Zertifizierungsverfahren sowie der kontinuierliche Austausch mit Fachgremien dafür, dass eine bundesweit hochwertige, transparente und vergleichbare Qualifizierung und bewegungsbezogene Versorgung gewährleistet ist.

Bestehende Kooperationen mit Ausbildungsstätten

Mit den differenzierten Qualifizierungsmöglichkeiten durch die DHfPG/BSA und der Qualitätssicherung über den DVGS wird das Ziel verfolgt, eine qualitativ hochwertige wie flächendeckende Versorgung mit qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten in der bewegungsbezogenen Versorgung sichzuerstellen. Angesichts der Entwicklungstrends von Fachkräften (Anzahl und Qualifikation) und der wichtigen Qualitätsanforderungen seitens der Leistungsträger können Einrichtungen so gezielt bei der Qualifikation des Personals unterstützt werden.

Bestehende Kooperation mit weiteren Bildungspartnern

Die bestehenden Vereinbarungen sowie Kooperationen mit den anderen Ausbildungsstätten bleiben davon unberührt. An den Anerkennungen mit den anderen Institutionen ergeben sich durch diese Kooperation keine Änderungen.
Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. 

Ausblick zu DVGS Lehrgangsangeboten

Die beschriebenen Änderungen werden ab dem 01.01.2027 greifen. Ab diesem Zeitpunkt wird der DVGS keine eigenen Präsenz-Lehrangebote wie sie im Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie DVGS beschrieben sind anbieten.

Im laufenden Jahr 2025 und auch im Jahr 2026 werden weiterhin Lehrgänge über den DVGS angeboten. Diese finden sich in gewohnter Art und Weise auf der DVGS Webseite unter der Rubrik Qualifikation.