Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Basis der Ergebnisse des Projekts ImPuls Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung
Die Ergebnisse des ImPuls-Projekts der Universität Tübingen wurden bereits vor einiger Zeit veröffentlicht (Lancet-Artikel verlinken). Der DVGS hat bei dem Projekt seine Expertise für die sport-/bewegungstherapeutische Versorgung der Teilnehmenden eingebracht hat. Nun hat der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Basis der Ergebnisse des Projekts ImPuls Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung ausgesprochen:
a) Aufgrund der belegten positiven Effekte der im Projekt untersuchten Intervention werden die Ergebnisse des Projekts an den GKV-Spitzenverband sowie die Wettbewerbsverbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene weitergeleitet. Diese werden gebeten, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Inhalte des Projektes im Rahmen von Verträgen nach § 43 SGB V oder § 140a SGB V zu veranlassen.
b) Die Ergebnisse werden unabhängig davon an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) weitergeleitet. Die genannte Institution wird gebeten zu prüfen, ob Ansätze der neuen Versorgungsform sinnvoll in die „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ aufgenommen werden können.
c) Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden an den Unterausschuss Veranlasste Leistungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM), den Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. (haev) und die Deutsche Depressionsliga e. V. zur Information weitergeleitet.
d) Die Ergebnisse werden zudem an das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland als federführende Institution der S3- Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression weitergeleitet. Die genannte Institution wird zudem gebeten, die Projektergebnisse den an der Entwicklung der NVL beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen zur Information zuzuleiten.
Die Pressemitteilung des G-BA ist hier nachzulesen: