Als Bildungsträger im Gesundheitswesen bietet der DVGS seit über 40 Jahren qualitätsgesicherte Fortbildungen für akademisch wie nicht-akademisch ausgebildete Bewegungsfachkräfte an.
Welche Fortbildungen sind in welchen Versorgungsbereichen abrechnungsfähig?
Fortbildungen im Überblick
Die Fortbildungen des DVGS qualifizieren gezielt für die Arbeit in verschiedenen Tätigkeitsfeldern: Prävention, Gesundheitsförderung, Prävention in der stationären Pflege, wohnortnahe Sport-/Bewegungstherapie, Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Fortbildungen, den dazugehörigen Tätigkeitsfeldern und den jeweiligen Qualifizierungswegen:
Was sind Fortbildungen des DVGS?
Verständnis
Der DVGS stellt DVGS-Fortbildungslizenzen für erfolgreich abgeschlossene Fortbildungen aus. Als langjähriger Bildungsträger achten wir auf Qualität und Transparenz, richten uns an gültigen Qualifikationsrahmen aus und sind im ständigen Austausch mit den Leistungsträgern im Gesundheitswesen über die Art, Inhalte und Umfang unserer Weiterbildung.
Fortbildung
Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und haben das Ziel, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Die DVGS Fortbildungen richten sich an Personen mit einer 3 bis 5 jährigen akademischen sport-/bewegungswissenschaftlichen Ausbildung oder Personen mit nicht-akademischen Ausbildungsabschlüssen in der Physiotherapie oder Sport- und Gymnastiklehrer.
Fortbildungen qualifizieren zur eigenständigen Konzeption, Umsetzung und Evaluation analoger, hybrider und digitaler bewegungsbezogener Leistungen.
Inhalte, Art und Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie beschrieben.
DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie ↗Bedingungen
Eine DVGS Fortbildungslizenz…- wird natürlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt
- wird in Form eines digitalen Dokuments nur durch den DVGS ausgestellt
- besitzt eine befristete Gültigkeit, die auf der Lizenz explizit angegeben ist
- muss regelmäßig und mit einem Lehrgang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden
- verliert ihre Gültigkeit bei Beendigung der Mitgliedschaft im DVGS
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
Kontaktieren Sie uns

Martina Weitz
Ihre Ansprechpartnerin
Kontaktieren Sie mich bei Fragen zur Lizenz
oder Lizenz-Verlängerung.
E-Mail: martina.weitz@dvgs.de
Telefon: +49 2233 65 0 17