Mitglied werden
Wir freuen uns, Sie bald in unserem Verband begrüßen zu dürfen.
Nutzen Sie unser Online-Formular
oder senden Sie Ihren Antrag an dvgs@dvgs.de
Ihre Vorteile
Warum es sinnvoll und wichtig ist, Mitglied im DVGS zu sein? Weil ein ständig wachsender und sich verändernder Gesundheitsmarkt eine Herausforderung auch für Sport- und Bewegungstherapeuten darstellt, der der Einzelne kaum gewachsen ist. Gemeinsam können wir uns für positiven Wandel einsetzen und bewusst Zukunft gestalten. Unser Ziel ist eine weitreichende politische Akzeptanz eines körperlich aktiven Lebensstils!
Gute Gründe, sich für den DVGS zu entscheiden
Interessensvertretung
Als Fachverband sind wir dafür verantwortlich, die Interessen unserer Mitglieder bestmöglich zu vertreten.
Beratung
Gerne beraten wir Sie individuell bei Ihren Anliegen.
Forschung und Versorgung
Wir setzen uns dafür ein, dass die evidenzbasierte und epidemiologische Forschung und Lehre zum gesundheitlichen Nutzen sowie der Implementation und Dissemination von gesundheitsförderlicher körperlicher Aktivität intensiviert wird.
Qualifikationen
Der DVGS ist seit 1983 Bildungsträger im Gesundheitswesen und steht für die Qualitätssicherung und Professionalisierung, um eine hohe Qualität in der bewegungsbezogenen Versorgung zu sichern.
Engagieren Sie sich!
Wir freuen uns, wenn Sie Teil dieses Netzwerks werden. Gestalten Sie den Verband und lassen Sie uns gemeinsam dafür einsetzen, dass Bewegung ein wesentlicher Teil der Versorgung im Gesundheitswesen von morgen bleibt und wird.
Bedingungen
Form der Mitgliedschaft
Die Satzung des DVGS sieht ordentliche Mitglieder wie außerordentliche Mitglieder vor. Die Satzung wird mit Erteilung der Aufnahmebestätigung an Sie persönlich versandt.
Ordentliches Mitglied:
1a) wer einen Abschluss als Sport- und Bewegungsfachkraft mit mind. 3-jähriger akademischer bzw. nichtakademischer Ausbildung und/oder entsprechender Weiterbildung mit Sportpraxis/körpereigener Erfahrung vorweist.
1b) wer eine akademische bzw. nichtakademische Ausbildung Physiotherapie mit Sportpraxis/körpereigener Erfahrung vorweist.
1c) wer sich in einer unter 1a) oder 1b) genannten Ausbildung befindet.
Außerordentliches Mitglied:
2a) Einzelperson, die nicht der Gruppe 1a + 1b angehört.
2b) Körperschaft
Beitragsarten
Wieviel | Wer |
50,- Euro | Förderer außerordentliche Mitglieder |
70,- Euro | Teilzahlende, ermäßigte (Schüler, Studenten, Arbeitslosigkeit u. Ä.) ordentliche + außerordentliche Mitglieder (Bitte Ermäßigungsnachweise halbjährlich einreichen) |
130,- Euro | Vollzahlende, berufstätige ordentliche und außerordentliche Mitglieder (Bitte Urkunde / Zeugnis einreichen) |
500,- Euro | Vereine (Bitte Vereinsregisterauszug mit einreichen) |
600,- Euro | kommerzielle Einrichtungen |
Die Beitragsgebührenhöhe bezieht sich jeweils auf ein Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12. des Jahres und ist fällig per Lastschrift mit Erhalt der Jahresabrechnung zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres.
Hier finden Sie unsere Gebührenordnung und unsere Satzung.
Fachzeitschrift B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport
Der Bezug unserer Verbandszeitschrift ist für jedes Mitglied obligatorisch. Die Zeitschriftengebühr beträgt 33,50 Euro inkl. MwSt. und kann als Fachliteratur steuerlich geltend gemacht werden. Hier finden Sie eine Übersicht der diesjährigen Ausgaben der B&G.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu den wichtigsten Fragen
Kann ich auch als Rehabilitationszentrum, Gesundheitseinrichtung, Physiopraxis oder Verein Mitglied werden?
Ja, Sie können auch als Verein oder kommerzielle Einrichtung bei uns Mitglied werden.
Zahle ich den Gesamtbetrag für das ganze Jahr, auch wenn ich erst im Laufe des Jahres Mitglied werden?
Nein, Sie zahlen selbstverständlich nur den anteiligen Betrag für das laufende Jahr.
Erhalte ich eine Mitgliedsbescheinigung?
Ja, nach erfolgreicher Aufnahme senden wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung zu. Diese kann beispielsweise für steuerliche Zwecke verwendet werden.
Gibt es eine Probezeit oder Schnuppermitgliedschaft?
Nein, das direkt nicht. Wir bieten verschiedene Formen der Mitgliedschaft an. Bitte sprechen Sie uns einfach an, um die passendste Form der Mitgliedschaft und für Sie passende Gründe für eine Mitgliedschaft zu finden.
Wie lang läuft eine Mitgliedschaft?
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens 2 Jahre. Sie kann satzungsgemäß mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres (31.12. eines jeden Jahres) beendet werden. Die Kündigung muss satzungsgemäß schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kündigung ist letztmalig möglich zum jeweils 30.9. des laufenden Jahres.
Kann ich meine Art der Mitgliedschaft ändern und weiterhin als Förderer aktiv den DVGS unterstützen?
Ja natürlich. Es braucht eine starke Gemeinschaft, um das Thema der qualitätsgesicherten Bewegungsangebote im Gesundheitswesen zu verankern. Eine Fördermitgliedschaft stellt einen wichtigen Beitrag dar.
Gibt es eine Familien- oder Gruppenmitgliedschaft?
Ja, wir bieten vergünstigte Konditionen für Familien an. Wenn mehr als ein vollzahlendes Familienmitglied dem DVGS beitritt, zahlt das 1. Familienmitglied 130,- Euro pro Jahr, jedes weitere 70,- Euro pro Jahr. Bitte kontaktieren Sie hierzu.
Erhalten ich eine Spendenquittung für meinen Mitgliedbseitrag?
Ja wir stellen Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung aus. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Jedes Mitglied erhält von uns nach Ablauf des Geschäftsjahres unaufgefordert die entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei den Finanzbehörden.
Wie werde ich über Aktivitäten des Verbands informiert?
Wir informieren Sie regelmäßig über unsere verschiedenen Kanäle zu unseren Aktivitäten. Dazu zählen unsere Website, unser Newsletter, unsere Social-Media-Kanäle und unsere Fachzeitschrift B&G.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied verpflichten Sie sich, die Satzung des Verbands anzuerkennen und die Beiträge fristgerecht zu entrichten. Darüber hinaus freuen wir uns über aktive Mitarbeit, diese ist aber freiwillig.
Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen?
In begründeten Fällen kann die Mitgliedschaft auf Antrag ruhend gestellt werden. Sprechen Sie uns einfach an.
An wen wende ich mich, wenn sich meine Adresse oder andere persönliche Informationen ändern?
Bitte teilen Sie Änderungen von Wohnsitz, Telefon- und Bankverbindung sowie der Wegfall der Voraussetzungen für die Beitragsermäßigung der Geschäftsstelle umgehend schriftlich mit. Das geht ganz einfach per E-Mail an: martina.weitz@dvgs.de
Wo kann ich die Satzung einsehen?
Die Satzung des Vereins kann vor Einsenden des Aufnahmeantrags in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Satzung wird mit Erteilung der Aufnahmebestätigung versandt. Sie können sie aber auch hier einsehen.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!
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