Fortbildungslizenzen_Alt

DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose

Hier finden Sie einen Überblick über abrechnungsfähige Leistungen mit dieser Anbieterqualifikation, vorliegende Verbandskonzepte des DVGS und Voraussetzungen für diese Fortbildungslizenz.

Leistungen

Mit einer gültigen DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose können Sie folgende bewegungsbezogene Leistungen im Gesundheitswesen erbringen und abrechnen.

FPZ/DVGS OsteoporoseTherapie (§ 140a SGB V)

Das Angebot ist ein hybrides sport-/bewegungstherapeutisches Konzept speziell ausgerichtet für Erwachsene mit manifester Osteoporose.

An dem Angebot können Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Patienten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose teilnehmen; dies umfasst die Diagnosen ICD M80.0 bis M81.9.

Das Programm beinhaltet Krafttraining mit gezieltem Sturzpräventionstraining in einer qualitätsgesicherten Einrichtung in Präsenz und wird ergänzt durch digitale Lernmöglichkeiten auf einer Plattform. Dieses Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) entwickelt.

GKV | Ergänzende Leistung zur Rehabilitation (§ 43 SGB V)

Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Patientenschulungen nach § 43 SGB V sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die chronisch kranke Versicherte erhalten können. Patientenschulungen sind interdisziplinäre, informations-, verhaltens- und handlungsorientierte Gruppenmaßnahmen zur Optimierung des Krankheitsselbstmanagements. Sie sind indikationsbezogen, strukturiert und zielorientiert, vermitteln Kompetenzen durch Lehr- und Lernmaterialien und erfordern sowohl Fachwissen als auch Kenntnisse der Lern- und Verhaltenspsychologie.

BAR | Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX)

Die Rehabilitationsträger wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die Gesetzliche Krankenkassen oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erbringen Rehabilitationssport als ergänzende Leistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX , um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

BAR | Funktionstraining (§ 64 SGB IX)

Funktionstraining kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparats angezeigt sein.

 

GKV | Prävention in der stationären Pflege (§ 5 SGB XI)

Präventive Maßnahme richten sich an pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, um die Gesundheit im biopsychosozialen Verständnis zu stärken sowie das Risiko für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu verringern. Pflegekassen können die Pflegeeinrichtungen darin unterstützen, Bewegungsprogramme in Gruppen anzubieten und die körperliche Aktivität pflegebedürftiger Menschen im Alltag zu erhöhen.


Verbandskonzepte

Mit der DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose ist sind folgende Verbandskonzepte im Rahmen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gemäß §20 SGB V nutzbar. Diese sind bereits bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert.











Verständnis

Die DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose ist eine Fortbildung.

Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie baut somit auf einer bereits abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie unter dem Modul-Code II-W-OS geregelt. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.

Die Fortbildungslizenz…

  • …wird natürlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt.
  • …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt.
  • …wird nur durch den DVGS ausgestellt und verlängert.
  • …besitzt eine befristete Gültigkeit, die auf der Lizenz explizit angegeben ist.
  • …kann durch einen Lehrgang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden.
  • …bleibt für die Dauer der Mitgliedschaft gültig.

Lehrgang und Anerkennung

Die Voraussetzung für die DVGS Lizenz Sporttherapie | Osteoporose ist entweder eine Anerkennung von bereits zu diesem Thema abgeleisteten Inhalten oder die Teilnahme an einem DVGS Lehrgang. Wir prüfen gern Ihre vorliegenden Qualifikationsunterlagen in unserem etablierten Einzelanerkennungsverfahren. Senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen gern in der DVGS Geschäftsstelle ein: dvgs@dvgs.de. Damit wir Ihre Anfrage umfassend bearbeiten können, nutzen Sie bitte unsere Checkliste Lehrgang: Alle relevanten Informationen zu dem Lehrgang finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns

Martina Weitz

Martina Weitz

Ihr Ansprechpartnerin


Kontaktieren Sie mich bei Fragen zur Lizenz
oder Lizenz-Verlängerung.
E-Mail: martina.weitz@dvgs.de
Telefon: +49 2233 96 56 04