Fortbildungslizenz Kardiologie

Mit dieser Fortbildungslizenz erfüllen Sie die Anbieterqualifikation für bewegungsbezogene Angebote in mehreren Versorgungsbereichen im Gesundheitswesen. Informieren Sie sich hier über die Tätigkeitsfelder, zertifizierte Verbandskonzepte für die Prävention bei der Zentrale Prüfstelle Prävention sowie Qualifkationswege.

Verbandskonzepte

Fortbildung

Die DVGS Lizenz Sporttherapie | Kardiologie gilt als Fortbildung.

Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, gehören zur beruflichen Bildung und sollen dabei helfen, berufliche Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie baut somit auf einer bereits abgeschlossenen Ausbildung auf. Der DVGS bietet Fort- und Weiterbildungen an, damit sich ausgebildete Bewegungsfachkräfte für bestimmte Einsatzbereiche im Gesundheitswesen spezialisieren können. Als Nachweis der erworbenen Qualifikationen stellt der DVGS eine Fortbildungslizenz aus.

Die notwendigen Inhalte und der Umfang der Fortbildung sind im aktuell gültigen Modulhandbuch unter dem Modul-Code IIIWIEK geregelt.

DVGS Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie ↗

Lizenzbedingungen

Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre.

Die Fortbildungslizenz…

  • …wird natürlichen Mitgliedern des DVGS ausgestellt.
  • …wird in Form eines digitalen Dokuments ausgestellt.
  • …wird nur durch den DVGS ausgestellt und verlängert.
  • …besitzt eine befristete Gültigkeit, die auf der Lizenz explizit angegeben ist.
  • …kann durch einen Lehrgang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängert werden.
  • …bleibt für die Dauer der Mitgliedschaft gültig.

Lehrgang

  • Der DVGS bietet Lehrgänge mit Kooperationspartnern für die Fort- und Weiterbildung an. 
  • Die Lehrgänge basieren auf dem Modulhandbuch Sport-/Bewegungstherapie des DVGS.
  • Die Ausstellung der Lizenz erfolgt unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs (inklusive durchgeführter Prüfung).

Anerkennung

Wir sichten gern Ihre vorliegenden Qualifikationsunterlagen bereits absovlierter Aus-, Fort- und Weiterbildungen in unserem etablierten Einzelanerkennungsverfahren. 

Nutzen Sie hierfür unsere Checkliste ↗ und enden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an die DVGS Geschäftsstelle per Mail: anerkennung@dvgs.de ↗